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Geschrieben von dr.snuggles am 20.04.2013, 16:23 Uhr

Recht am eigenen Bild

es müssen die einverständnisse der abgelichteten personen vorliegen, sonst darf nicht gedruckt werden. außer bei gruppen ab 8 personen, glaub ich, in der öffentlichkeit. also wie dein schloß-beispiel.
in so einer intimen situation (dann auch noch kinderarzt???) defintiv nicht erlaubt.
mit der kohle wird es schwierig, glaube ich. das scheint mir aber auch nicht deine ansinnen. aber die unterlassung kriegst du hin!
steht eine foto-caption untern bild? dann schnapp dir den fotografen. sind ja meist freie. ist es ein fester, lass dich mit der foto-redaktion des blattes verbinden. tageszeitung? dürfte dann ja morgen besetzt sein.
grüßt
snuggles

 
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