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Geschrieben von Christine-HH am 22.02.2013, 8:19 Uhr

Re:

Hallo,
interessantes Thema! Gilt die Verjährung denn für alle Delikte, die man als Autofahrer begehen kann, also auch z.B. falsches Parken?
Das hatte ich im letzten Jahr, im April falsch geparkt, was nicht auf den ersten Blick ersichtlich war, (es war vor einer Veranstaltung und sah aus wie Parkplätze für diese Veranstaltung) im August kam das Ticket. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt mit der Begründung, das Parkverbot war durch ein beschmiertes Schild nicht kenntlich. Da sollte wohl jetzt nichts mehr kommen, oder?
LG Christine

 
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