Geschrieben von Christine-HH am 22.02.2013, 8:19 Uhr |
Re:
Hallo,
interessantes Thema! Gilt die Verjährung denn für alle Delikte, die man als Autofahrer begehen kann, also auch z.B. falsches Parken?
Das hatte ich im letzten Jahr, im April falsch geparkt, was nicht auf den ersten Blick ersichtlich war, (es war vor einer Veranstaltung und sah aus wie Parkplätze für diese Veranstaltung) im August kam das Ticket. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt mit der Begründung, das Parkverbot war durch ein beschmiertes Schild nicht kenntlich. Da sollte wohl jetzt nichts mehr kommen, oder?
LG Christine
- Wann Verjährung Bußgeldbescheid - TillEulenspiegel 21.02.13, 19:24
- jupp, sind drei monate - wesermami 21.02.13, 19:32
- Ja, nach 3 Monaten verjährt der Bescheid - ABER - maleja 21.02.13, 20:29
- Re: - Christine-HH 22.02.13, 8:19
Totales müllposting aber ich steh grad vorm schrank... was trägt man zu zumba
Warum dauern WS so unterschiedlich lange????
Auto Smart for two
Da muss es doch was andere geben, vielleicht auch was mit Ratio... (Schule)
Ist hier jemand Vermieter?
Massivhaus, welcher Anbieter ist gut und zuverlässig?
S.T.A.M.P.S UHR
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Unsere Erde - die Tiere....