Geschrieben von maleja am 21.02.2013, 20:29 Uhr |
Ja, nach 3 Monaten verjährt der Bescheid - ABER
Aber nur, wenn in der Zwischenzeit nicht was anderes kam. Also zum Beispiel die Anhörung o.ä. Also nur in dem Fall, wenn Du seit dem Blitzen bis zum 19.2. nichts von der Bußgeldstelle gehört hast.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Wann Verjährung Bußgeldbescheid - TillEulenspiegel 21.02.13, 19:24
- jupp, sind drei monate - wesermami 21.02.13, 19:32
- Ja, nach 3 Monaten verjährt der Bescheid - ABER - maleja 21.02.13, 20:29
- Re: - Christine-HH 22.02.13, 8:19
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