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Geschrieben von maleja am 21.02.2013, 20:29 Uhr

Ja, nach 3 Monaten verjährt der Bescheid - ABER

Aber nur, wenn in der Zwischenzeit nicht was anderes kam. Also zum Beispiel die Anhörung o.ä. Also nur in dem Fall, wenn Du seit dem Blitzen bis zum 19.2. nichts von der Bußgeldstelle gehört hast.

 
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