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Geschrieben von silberwoelfin am 22.03.2007, 15:44 Uhr

Re:

hallo!

die unter 25 jahre regelung gilt nicht bei schwangeren!!!

das mal vorneweg! das ist unzumutbar und steht auch so im SGB!

sollte sie alleinerziehend sein, so stehen ihr zwei zimmer zu oder eine gewisse quadratmeterzahl! desweiteren bekommt sie bereits erwähnten mehrbedarf, erstausstattung für sich und kind inform von geld oder gebrauchten gegenständen und sollte sie alleinerziehend bleiben, dann steht ihr mehrbedarf für das alleinerziehen eines kindes zu!
der vater muss natürlich unterhalt zahlen, den sollte sie auch angeben, ansonsten zahlt das jugendamt nicht die vollen jahre den unterhaltsvorschuss!!!

ansonsten kann ich mich nur anschließen, hingehen und nachfragen, da es ländersache ist, wie die einzelnen gesetze umgesetzt werden!

viele grüße
~ evi

 
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