Geschrieben von silberwoelfin am 22.03.2007, 15:44 Uhr |
Re:
hallo!
die unter 25 jahre regelung gilt nicht bei schwangeren!!!
das mal vorneweg! das ist unzumutbar und steht auch so im SGB!
sollte sie alleinerziehend sein, so stehen ihr zwei zimmer zu oder eine gewisse quadratmeterzahl! desweiteren bekommt sie bereits erwähnten mehrbedarf, erstausstattung für sich und kind inform von geld oder gebrauchten gegenständen und sollte sie alleinerziehend bleiben, dann steht ihr mehrbedarf für das alleinerziehen eines kindes zu!
der vater muss natürlich unterhalt zahlen, den sollte sie auch angeben, ansonsten zahlt das jugendamt nicht die vollen jahre den unterhaltsvorschuss!!!
ansonsten kann ich mich nur anschließen, hingehen und nachfragen, da es ländersache ist, wie die einzelnen gesetze umgesetzt werden!
viele grüße
~ evi
- Frage zu Harz Vier und Wohnung - Nicole19 22.03.07, 11:44
- Re: Frage zu Harz Vier und Wohnung - Sue wo 22.03.07, 12:15
- Re: Frage zu Harz Vier und Wohnung - Leolu 22.03.07, 12:32
- Re: Frage zu Harz Vier und Wohnung - salsa 22.03.07, 14:16
- 2 Dinge! - Butterflocke 22.03.07, 14:35
- Re: - silberwoelfin 22.03.07, 15:44
- Re: beantwortung - yvonie 18.04.07, 22:48
- Re: beantwortung - yvonie 18.04.07, 22:50
- Re: Frage zu Harz Vier und Wohnung - Sue wo 22.03.07, 12:15
Nochmal wegen Schulsystem
Nochmal : dt. Richterin und Koran
Soll die Hauptschule abgeschafft werden?
DRINGEND !!!!!!!!!!! Übersetzer italienisch-deutsc
Eine dringende Bitte an Euch!
Schornsteinfeger, bin stinkesauer :(
Kork im Kinderzimmer
Deutsche Richterin und der Koran
@twokids - wegen dem Verstopfungsproblem