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Geschrieben von Butterflocke am 22.03.2007, 14:35 Uhr

2 Dinge!

Zwei Dinge müssen beachtet werden: 1. Die U25-Regelung, wie von meinen Vorrednerinnen beschrieben! Sollte sie unter 25 sein, wird sie wenig Chance auf eine eigene Wohnung haben!
2. Wer ist der Kindsvater? Deine Freundin MUSS die Unterhaltsansprüche ihm gegenüber geltend machen. Zu beachten: Unterhalt ist dem ALG II immer vorrangig!

LG
Flocke

 
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