Geschrieben von Butterflocke am 22.03.2007, 14:35 Uhr |
2 Dinge!
Zwei Dinge müssen beachtet werden: 1. Die U25-Regelung, wie von meinen Vorrednerinnen beschrieben! Sollte sie unter 25 sein, wird sie wenig Chance auf eine eigene Wohnung haben!
2. Wer ist der Kindsvater? Deine Freundin MUSS die Unterhaltsansprüche ihm gegenüber geltend machen. Zu beachten: Unterhalt ist dem ALG II immer vorrangig!
LG
Flocke
- Frage zu Harz Vier und Wohnung - Nicole19 22.03.07, 11:44
- Re: Frage zu Harz Vier und Wohnung - Sue wo 22.03.07, 12:15
- Re: Frage zu Harz Vier und Wohnung - Leolu 22.03.07, 12:32
- Re: Frage zu Harz Vier und Wohnung - salsa 22.03.07, 14:16
- 2 Dinge! - Butterflocke 22.03.07, 14:35
- Re: - silberwoelfin 22.03.07, 15:44
- Re: beantwortung - yvonie 18.04.07, 22:48
- Re: beantwortung - yvonie 18.04.07, 22:50
- Re: Frage zu Harz Vier und Wohnung - Sue wo 22.03.07, 12:15
Nochmal wegen Schulsystem
Nochmal : dt. Richterin und Koran
Soll die Hauptschule abgeschafft werden?
DRINGEND !!!!!!!!!!! Übersetzer italienisch-deutsc
Eine dringende Bitte an Euch!
Schornsteinfeger, bin stinkesauer :(
Kork im Kinderzimmer
Deutsche Richterin und der Koran
@twokids - wegen dem Verstopfungsproblem