Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Berlin! am 17.11.2019, 23:47 Uhr

Raserurteil Stuttgart

Ich glaube, Du verwechselst da was.
Weder für Mord, noch für Totschlag ist Absicht erforderlich.Bedingter Vorsatz reicht, sprich: der Täter hält den Erfolg für möglich und nimmt ihn billigend in kauf.
Beim Mord müssen auch die Mordmerkmale vom Vorsatz erfasst sein.

Absicht hingegen ist der zielgerichtete Wille, einen bestimmten (tatbestandlichen) Erfolg zu verwirklichen.
Absicht ist die stärkste Form des Vorsatzes. Sie ist nur in wenigen Fällen erforderlich.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.