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Geschrieben von Berlin! am 17.11.2019, 22:36 Uhr

Raserurteil Stuttgart

Nein, das kann man so nicht sagen.
Es kann ja auch ein anderes Mordmerkmal erfüllt sein.

Und im Fall von solchen Rasern kommt auch noch ein gemeingefährliches Mittel in Betracht. Oder Verdeckungsabsicht, wenn es eine Fluchtfahrt ist.

Objektiv lässt sich das gut begründen, es scheitert aber subjektiv am nötigen Vorsatz.

 
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