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Geschrieben von Berlin! am 17.11.2019, 21:41 Uhr

Raserurteil Stuttgart

Schwierig, Du sagst es.

Rechtsdogmatisch betrachtet halte ich es für sehr bedenklich, solche Delikte als Mord zu ahnden, oder ggf. als versuchten, wie jetzt gerade in Köln.
Um das zu erklären, muß man aber tatsächlich ziemlich tief ins Strafrecht eintauchen. Kurz gesagt: wenn der Täter bei so einer Fahrt sein Leben auch aufs Spiel setzt geht man eigentlich davon aus, dass er keinen für Mord notwendigen (Tötungs)Vorsatz hatte.

Die Frage nach der Gerechtigkeit ist eben so schwer zu beantworten, da kann man ja sowohl in Jura als auch in Philosophie drüber promovieren.
Es ist ein Trugschluss, dass Urteile im Strafrecht zu mehr Gerechtigkeit führen. In erster Linie sollen sie bestrafen, ganz platt. Weitere Aspekte sind Prävention und Resozialisierung.
Das ist vielen, vor allem den Opfern/Hinterbliebenen nicht klar und deswegen geht es ihnen selten besser nach einem Urteil, weil sie es als ungerecht empfinden. Aber was ist schon gerecht, wen jemand ums Leben gekommen ist? Strafrecht, insbesondere Strafverfahren und Strafurteile, sind einfach nicht dafür gedacht, Opfer zu Gerechtigkeit zu verhelfen.

Wenn ich Hinterbliebene oder Opfer wäre, würde ich eine Straftat auch ganz anders wahrnehmen, als bspw. ein unbeteiligter Dritter und anders beurteilen als eine Juristin.

Ich persönlich denke, das Verurteilungen wegen Mordes bei derlei Straftaten nicht bringen. Nicht für die Prävention, nicht für die Satisfaktion der Opfer.

 
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