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Geschrieben von DK-Ursel am 17.11.2019, 22:28 Uhr

Raserurteil Stuttgart

Hej !

Eine Mitarbeiterin in unserer großen neurologischen Klinik meinte sowieso, daß der Führerschein eigentlich erst an über 15J. zulässig sei, wenn man die neuere Gehirnforschung berücjksichtige.
Trotzdem denke ich:
Wo ist jetzt bitte der Unterschied dazu, wenn sich jemand mit einem Messer, einer Pistole unters Volk mischt und dann plötzlich Lust bekommt, wild ums sich zu hacken/schießen?

Daß 18/20... Jährige sich für unsterbich halten und nie glauben, es passiere (ihnen) was, ja - aber ihnen sind ebenso die Regeln bekannt, wie man sich gegenüber anderen Menschen verhäklt.
Man sticht sie nicht nieder, man schießt sie nicht nieder, man fährt sie nicht nieder.
Das weiß man in dem Alter.
Und wer sich da nüchtern und ohne Drogeneinfluß drüber hinwegsetzt, ist in meinen Augen schuldfähiger als jemand im Vollrausch, auch wenn die Folgen da genauso schrecklich sind.

Ja, darüber kann man sicher philosophieren, und ich weiß, daß harte Strafen wneig abschrecken, aber das als Bagetelle abzurteieln (und DAS wäre enie Bewährungsurteil für mich), hat sicher den entgegengesetzten Erfolg bei Nachahmern.

Gruß Ursel, DK

 
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