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von Leena  am 14.08.2012, 17:58 Uhr

privatschule: geldfrage

"echt, grinsie, als was kann er das denn geltend machen?"

Als Sonderausgaben: 30 Prozent des Schulgeldes an einer staatlich anerkannten inländischen Ersatz- oder Ergänzungsschule sind nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten als Sonderausgabe abzugsfähig (Höchstbetrag von 5.000 Euro).

 
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