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Geschrieben von grinsie am 14.08.2012, 17:57 Uhr

privatschule: geldfrage

Es sind Ausgaben, die er zusätzlich freiwillig bezahlt. So hat er z.B. die Zahnspange (es war eine etwas qualitativ hochwertigere) auch absetzen können.

Der Schulgeldbeitrag wird nicht mit SEINEM Einkkommen berechnet.

LG

 
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