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Geschrieben von Hannehoch6 am 25.10.2011, 15:23 Uhr

polizeilche Ummeldung-Kind

man stellt ganz einfach einen Antrag, das es dem Kind ermöglicht, die Stadtschule zu besuchen. Eine gute Begründung wäre die Betreuung des Kindes im nahe gelegenen Hort der Grundschule. Sollte in der ursprünglichen Grundschule keine zusätzliche Betreuung möglich sein, dürfte es keine Probleme geben.

Ansonsten muss das Kind im Einzugsbereich der Grundschule gemeldet sein. Bei den Bekannten anzumelden bedeutet, diese haben Anspruch auf das Kindergeld. Die Kindergeldstelle wird sich nach Ummeldung recht schnell melden und die Zahlung einstellen. Ich rate aber ab, dass KInd bei Nichtverwandten anzumelden, wenn es dort nicht wohnt.

 
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