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Geschrieben von Maca am 14.09.2021, 19:19 Uhr

Plakate mit Mordaufruf von Meinungsfreiheit gedeckt

Leonie Steinl, Vorsitzende der Strafrechtskommission des deutschen Juristinnenbundes sagt dazu im Interview mit Deutschlandfunk Nova;


„Es sei tatsächlich juristisch gar nicht so einfach zu beurteilen, ob die Wahlplakate hängen bleiben dürfen oder nicht, sagt Leonie Steinl, Vorsitzende der Strafrechtskommission des deutschen Juristinnenbundes. Sie könne durchaus Straftatbestände erkennen, etwa einen öffentlichen Aufruf zu Straftaten oder auch Volksverhetzung. Aber: "Die Schwierigkeit ist tatsächlich unsere grundgesetzlich verbürgte Meinungsfreiheit."

Die Meinungsfreiheit hat einen besonderen Wert in Deutschland: "Die Meinungsfreiheit hat für unsere Demokratie eine nicht zu überschätzende-, das Verfassungsgericht sagt konstituierende Bedeutung." So sind Meinungen als wertende Aussagen geschützt. Auch wenn die wertlos, gefährlich, schädlich, grundlos oder unwahr sind, sagt die Juristin.

Darum müssen sich Juristinnen und Juristen bei mehrdeutigen Aussagen ganz genau anschauen, was gemeint ist. Es könnte auch eine straflose Deutung geben.“

Kann es in diesem Kontext, wo eine rechtsextreme (vom Verfassungsschutz beobachtete) Partei so eine Aussage tätigt, eine straflose Deutung geben?

 
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