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Geschrieben von Franke am 15.09.2014, 20:36 Uhr

Offenbar sollte sich das Familienbüro mal kundig machen.

http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Hier einmal klicken bei "Abzweigungsantrag auf Kindergeld", dann findet sich u.a. folgendes:

"Abzweigungsantrag ist ein Ausnahmefall

Kann nicht sichergestellt werden, dass das Kindergeld auch tatsächlich dem Kind zugute kommt, kann das Kind im Sonderfall einen Antrag auf Abzweigung stellen (§ 74 EStG). Dies hätte zur Folge, dass zwar weiterhin die Eltern anspruchsberechtigt sind, das Kindergeld jedoch an das Kind direkt ausgezahlt (abgezweigt) wird. Der Anspruch selbst geht also nicht über, lediglich die Zahlungen werden weitergeleitet.

Voraussetzungen

Eine Abzweigung des Kindergeldes ist nur dann möglich, wenn der Kindergeldberechtigte regelmäßig keinen oder nur geringen Unterhalt zahlt (geringer als die Höhe des anteiligen Kindergeldes). Davon ist auszugehen, wenn der Berechtigte/ Elternteil:
◾dauerhaft kein oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt
◾nur Unterhalt zahlt, der unter der Höhe des anteiligen Kindergeldes liegt
◾mangels Leistungsfähigkeit (nicht genügend Einkommen) keinen Unterhalt zahlt
◾seine Unterhaltspflichten bereits durch dich Gewährung einer angemessen Erstausbildung erfüllt hat und für eine Zweitausbildung kein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht. In diesem Fall wird keine Unterhaltspflicht verletzt, dennoch kann das Kindergeld abgezweigt werden (BFH Urteil Az. VIII R 50/01 vom 16.04.2002).

Diese Voraussetzungen müssen dauerhaft erfüllt sein. Wird der Unterhalt hingegen nur einmalig oder vorübergehend nicht erbracht, so rechtfertigt dieser Umstand keinen Abzweigungsantrag.

Wohnt das Kind im Haushalt der Eltern bzw. eines Elternteils, so wird bereits der Unterhalt in Form von Naturalunterhalt (Kost und Logis) erbracht. Grundsätzlich wird hier angenommen, dass diese Unterhaltsleistungen die Höhe des anteiligen Kindergeldes übersteigen, weshalb eine Abzweigung ausscheidet."

Demnach kann sie wohl mal mindestens mit dem Kindergeld rechnen. Wegen noch mehr würde ich als erstes zum Jugendamt gehen und schauen, was die sagen und ob sie bei einer Regelung behilflich sein können.

 
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