von dhana am 15.09.2014, 19:30 Uhr |
Eltern -- Unterhalt während Studium
Hallo,
da passt was nicht zusammen,
das Mädl hat noch auf viel mehr Recht, als aufs Kindergeld - ab 18 Jahren sind die Eltern bar unterhaltspflichtig. Nur - wer klagt das ein?
Aber bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist, müssen die Eltern zahlen - kann sein in Naturalien wie Wohnung/Essen ect. - oder in Geld.
Anhaltspunkt dürfte wie bei der Unterhaltspflicht von Geschiedenen auch die Düsseldorfertabelle sein - nur das dann natürlich beide Elternteile voll unterhaltspflichtig sind.
Vielleicht sollte das Mädel einfach mal beim Jugendamt nachfragen - die meisten Unis haben auch Beratungsstellen. Nur wenn sich die Eltern quer stellen, muss man das natürlich auch einklagen.
Gleiches bei Bafög - da verdient man als Doppelverdiener sehr schnell zu viel, kann also sehr leicht sein, das sie nichts bekommen - wie das bei elternunabhänigen Bafög ist weiss ich nicht, gibts aber, aber Vorraussetzungen kenn ich nicht.
Aber Google hilft da doch schon vieles weiter:
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/studenten.html
Gruß Dhana
- Eltern --> Unterhalt während Studium - Bookworm 15.09.14, 19:04
- Re: Eltern --> Unterhalt während Studium - dhana 15.09.14, 19:30
- Re: Eltern --> Unterhalt während Studium - Tweety2014 15.09.14, 19:36
- Re: Offenbar sollte sich das Familienbüro mal kundig machen. - Franke 15.09.14, 20:36
- Re: schonmal vielen Dank - Bookworm 15.09.14, 22:22
- Re: schonmal vielen Dank - Hase67 16.09.14, 8:58
- Re: schonmal vielen Dank - deischuhzu 21.09.14, 12:17
- Re: schonmal vielen Dank - Hase67 16.09.14, 8:58
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