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von dhana  am 15.09.2014, 19:30 Uhr

Eltern -- Unterhalt während Studium

Hallo,

da passt was nicht zusammen,

das Mädl hat noch auf viel mehr Recht, als aufs Kindergeld - ab 18 Jahren sind die Eltern bar unterhaltspflichtig. Nur - wer klagt das ein?
Aber bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist, müssen die Eltern zahlen - kann sein in Naturalien wie Wohnung/Essen ect. - oder in Geld.

Anhaltspunkt dürfte wie bei der Unterhaltspflicht von Geschiedenen auch die Düsseldorfertabelle sein - nur das dann natürlich beide Elternteile voll unterhaltspflichtig sind.

Vielleicht sollte das Mädel einfach mal beim Jugendamt nachfragen - die meisten Unis haben auch Beratungsstellen. Nur wenn sich die Eltern quer stellen, muss man das natürlich auch einklagen.
Gleiches bei Bafög - da verdient man als Doppelverdiener sehr schnell zu viel, kann also sehr leicht sein, das sie nichts bekommen - wie das bei elternunabhänigen Bafög ist weiss ich nicht, gibts aber, aber Vorraussetzungen kenn ich nicht.

Aber Google hilft da doch schon vieles weiter:
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/studenten.html

Gruß Dhana

 
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