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Geschrieben von FrauKrause am 26.04.2010, 17:19 Uhr

nur mal so als Beispiel.... Inhaftierung MUSS nicht sein....

Hier ein Auszug aus einer "Kleinen Anfrage" eines Abgeordneten des Landtages von Baden-Württemberg an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, allerdings aus dem Jahre 2002. Daraus ist besonders schön zu sehen, wie ÜBERZOGEN die Reaktionen des "Schulamtes" unten sind, es geht um "Schulschwänzer" jeglicher Kategorie. Die Antworten stehen auch bei...:

"2. Wie hoch sind die verhängten Bußgelder bzw. weiche sonstigen Maßnahmen
haben die Ordnungsbehörden in diesem Verfahren ergriffen?
Die Höhe der Bußgelder liegt im Regelfall zwischen 50 EUR und 100 EUR,
je nachdem ob es sich um einen Wiederholungsfall 'und um das Vorliegen besonderer
Umstände handelt. In wenigen Einzelfällen, bei denen auch Bußgeldbescheide
zu keinem Ergebnis führten, wurden Schülerinnen und Schüler
gemäß § 86 SchG aufgrund resistenter Verweigerung der Schulpflicht vom
polizeilichen Vollzugsdienst der Schule zugeführt."

So gehts nämlich auch. Muss ja nicht immer gleich "Knast" sein, gell?

 
24 Antworten:

hier noch der Link...

Antwort von FrauKrause am 26.04.2010, 17:26 Uhr

http://www.landtag-bw.de/WP13/Drucksachen/0000/13_0931_d.pdf

Zur Vervollständigung.

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Hier noch was... Tagesspiegel vom 23.01.09.... bisschen aktueller...

Antwort von FrauKrause am 26.04.2010, 17:32 Uhr

aber auch darin KEINE REDE von HAFTSTRAFE, eher von gemeinnütziger Arbeit etc., was deutlich angemesssener wäre. Aber Ihr alle findet ja Haftanordnung völlig i. O.




http://www.tagesspiegel.de/berlin/5000-euro-bussgeld-fuer-schulschwaenzer/1425558.html

Und ich bleibe dabei: Stasimethoden. Da wurde auch inhaftiert, wer nur falsch gehustet hat, um es mal überspitzt auszudrücken.

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Re: nur mal so als Beispiel.... Inhaftierung MUSS nicht sein....

Antwort von Steffi528 am 26.04.2010, 17:37 Uhr

"Zum Staat gehört eine politische Instanz, die zur Schaffung und Wahrung von Recht und öffentlicher Ordnung in der Gesellschaft zuständig ist und diese mittels einer Verwaltung, dem Staatsapparat, auch durchsetzen kann." Zitat von Wikipädia


Und das dann auch noch...
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat

Ich möchte ganz gern in einen Staat leben, wo Recht und Gesetz eingehalten werden. Natürlich muss Inhaftierung nicht sein, aber wenn sich Bürger anmaßen, sich über den Rechtsstaat zu stellen, in dem sie sagen, dieses oder jenes Gesetz hat für mich keine Bedeutung, dann gefährden sie damit auch den Rechtsstaat. Dann erwarte ich, das der Staat sich auch durchsetzt. Gesetze sind nicht nur auf dem Papier da, sie sollen für alle Leute gelten. Und ich möchte keinen Staat im Staat, weder die Scharia noch die Auslegung der Bibel von irgendjemanden, der behauptet, die Bibel ist das gesetz.
Es wird lang genug gedauert haben, bis der Rechtsstaat da gesagt hat, jetzt langt es. Andere Eltern werden auch mit Bussgeldern belegt und inhaftiert, dann ist auch mit den fundamentalistischen Christen schluss.
Für diese Leute muss genauso das gleiche recht gelten, wie für eine sehr, sehr bildungsferne Familie, die morgens ihre Kinder nicht weckt, weil sie dazu keinen Bock haben. ( die dann auch per Polizei , also der durchührenden Staatsgewalt dann zur Schule gebracht werden)

Diese Rechtsstaatlichkeit ist ein sehr wertvoller Beitrag unserer Zivilgesellschaft. Ihm gilt es zu schützen. Und wenns nicht anders geht (glaub mir, die werden da sicher schon alles mögliche versucht haben), dann gehts eben nur mit Haft.

Steffi

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Es geht um die Frage Inhaftierung oder nicht. Um NICHTS anderes.

Antwort von FrauKrause am 26.04.2010, 17:45 Uhr

Ist es nicht AUCH rechtsstaatlich, wenn z. B. gemeinnützige Arbeiten verrichtet werden? Oder reicht das nicht? Wäre vielleicht ein Pranger angemessen? Oder vielleicht Folter? Ich wette, wenn man sagte, dass sei rechtsstaatlich und wäre Gestz, würden das einige hier auch für okay befinden...

OMG

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Klar MUSS nicht

Antwort von like am 26.04.2010, 17:48 Uhr

geht ja aus dem Gesetz hervor "KANN" ( siehe unten - Patti hat zitiert).
D.h. Behörde hat "Ermessen". Ermessensausübung ist vom Gericht voll nachprüfbar, d.h., wird geklagt, ergibt sich aufgrund der Sachlage eine eindeutige "richtig oder falsch"-Aussage ( außer in Fällen, in denen ein sogenannter "Beurteilungsspielraum" vorliegt, z.B. schulische Benotung).
Da wir aber weiterhin die Gesamtumstände nicht kennen, können wir uns auch nicht wirklich ein Urteil erlauben.
Und: eine Behörde tut in Deutschland selten was, von dem sie sicher weiß, dass es vom Gericht als Unrecht zurückgewiesen würde - wäre für die Behörde a.) zu teuer, b.) zu viel unnötiger Aufwand. Die Fehler, die passieren, sind meist auf Unwissenheit, Rechtsunklarheiten und unser ziemlich kompliziertes Rechtssystem zurückzuführen.
Also, ich glaube nicht wirklich an "unterdrückende Willkür" oder Stasi-Methoden.

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Die Inhaftierung ist doch das Durchsetzen des Staates, oder?.

Antwort von Steffi528 am 26.04.2010, 17:53 Uhr

Oder verstehe ich da etwas falsch?

Gemeinnützige Arbeiten? Ist das rechtsstaatlich? Ich bezweifele das, ist nämlich Zwangsarbeit als Strafe ( ich halte auch "Zwangsarbeit" für Hartz IV-Empfänger als sehr brisant, das ist aber ein anderes Thema)
Zum anderen glaub ich kaum, das diese Leute zur gemeinnützigen Arbeit kommen würden (das ist jetzt mal so ein Vorurteil von mir)

Und was glaubst Du? Das ich Folter befürworten würde? So ein Quatsch.

Wenn Dir das Gesetz nicht passt, dann ändere es. Such Dir eine Mehrheit, mit denen Du das durchsetzen kannst.

Diese Leute machen das jetzt schon seit vielen Jahren so, das sie Unterrichtsanteile verweigern.
Für mich sind sie keine Märtyrer und sie werden es für mich so auch nie werden, da können sie demnächst auch in den Hungerstreik treten.

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DAS muss ich mal ganz klar in Frage stellen:

Antwort von FrauKrause am 26.04.2010, 18:04 Uhr

Zitat like: "Und: eine Behörde tut in Deutschland selten was, von dem sie sicher weiß, dass es vom Gericht als Unrecht zurückgewiesen würde - wäre für die Behörde a.) zu teuer, b.) zu viel unnötiger Aufwand. Die Fehler, die passieren, sind meist auf Unwissenheit, Rechtsunklarheiten und unser ziemlich kompliziertes Rechtssystem zurückzuführen."

Ich hatte mal einen Rechtsstreit mit einer Behörde (Arge). Ich war neu in Arbeit und meldete mich (zum Glück mit Einschreiben/Rückschein) wieder in Arbeit, und zwar fristgerecht.

So. Amt hat das verbumfidelt. Geld lief weiter. Ich rief an. Man sagte, mir ich müsse das aber zurückzahlen.... Ach nee, wirklich????!!!

Jedenfalls lief das Geld trotzdem weiter. Und ich wartete ab, was da noch kommen möge. Das Geld lief und lief und ich hob es auf.

ÜBER ein Jahr später wollten sie das Geld zurück. Aber IHRE FRIST war verstrichen, was ich auch in meinem Widerspruch ausführte und begründete. Habe die entsprechenden Paragrafen EXAKT ausgeführt.

Die waren sooooo doof und ignorant, dass sie letztendlich weiter auf ihrem Standpunkt beharrten und vor Gericht jämmerlich und kläglich gescheitert sind (O-Ton Richter: völlig klar ersichtlich, Frist ist verstrichen...) und ich die überzahlten 3.500,00 EUR BEHALTEN konnte.

Nur soviel zu Deinen Ausführungen. Und dieser Beispiele gibt es Zigtausende, glaube mir...

LG I.

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Aber eines muss man klar und deutlich sagen...

Antwort von FrauKrause am 26.04.2010, 18:08 Uhr

auch das mir passierte Beispiel zeugt von Rechtsstaatlichkeit (da gibt es in diesem Fall bestimmt auch wieder welche, die gerade DAS nicht richtig finden, ich weiß), da ist auch nicht dran zu zweifeln.

Aber manchmal gibt es eben Beispiele wie das mit der Schultheateraufführung, das finde ich schon auch erschreckend und weckt unschöne Erinnerungen in mir.

VG I.

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Re: Klar MUSS nicht

Antwort von Häsle am 26.04.2010, 18:12 Uhr

Ja, Schulschwänzer können von der Polizei zur Schule gebracht werden. Jetzt stell dir mal vor, was es für einen Aufschrei geben würde, wenn Polizisten versucht hätten, gegen den Willen der Eltern die Kinder dort abzuholen und zur Schule zu bringen. Da wäre bestimmt gleich die Presse oder zumindest eine Videokamera zugegen gewesen.

Übrigens steht es den Eltern immer noch frei, das Bußgeld zu bezahlen, wenn die Polizei vor der Tür steht, um sie festzunehmen. Sie werden sogar noch zum Geldautomaten oder zu Bekannten gefahren, wenn sie es nicht bar daheim haben.

Meiner Meinung nach wollen die Leute mit ihren Taten gegen die Schulpflicht demonstrieren. Und dass dahinter religiöse Gründe stehen, macht es für mich nicht besser. Wenn den Eltern etwas am Wohl ihrer Kinder liegen würde, dann würden sie sie entweder in die Schule schicken, oder wenigstens die Strafe bezahlen und Ruhe geben. Finde ich.

Wenn ich mich weigere, mich an die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln zu halten (egal ob Schulpflicht oder Geschwindigkeitsbegrenzungen), dann muss ich halt zahlen. Oder ich gehe für ein paar Tage ins Gefängnis (und muss dann trotzdem noch zahlen). Oder ich wandere aus.
Und die Schulpflicht kann man nun wirklich nicht mit willkürlichen Stasi-Gesetzen vergleichen. Es gibt auch genug Privatschulen, mit Sicherheit auch für religiöse Gruppierungen. Da steckt ja meistens ein Haufen Geld dahinter.

Ich hab mir nicht alles durchgelesen. Aber das Ordnungswidrigkeiten im allerhöchsten Falle auch mit Freiheitsstrafen bestraft werden, das ist nunmal so. Ansonsten würde doch keiner sich mehr an die Gesetze halten.

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Frau Krause!

Antwort von Steffi528 am 26.04.2010, 18:19 Uhr

Es ging da doch nicht nur um die verpasste Theateraufführung!
Es war die langjährige Verweigerung bestimmter Unterrichtsteile.

Was für unschöne Erinnerungen weckt es denn in Dir?
Doch wohl nicht die 3500 €, die Du da rechtsstaatlich korrekt erhalten hast.
Das ist doch eine schöne Erinnerung, oder nagt das Gewissen deswegen an Dir? Dann spende ein teil des geldes, das die Arge Dir überlassen hat und dann ist gut. Aber das ist es nicht, nicht wahr?

Was ist es also, das Du dieses Thema sooo angehst? Es mit der Stasi in Verbindung bringst?
Ich will hier keine Stasi (leider haben wir in Deutschland auch eine Staatssicherheit und die Grundrechte werden immer mehr im Namen der Terrorbekämpfung beschnitten)

Was ist es also? Wenns dir zu heikel ist, diesen persönlichen Anteil der Geschichte preiszugeben, kannst Du mir auch gern eine PN schicken. Die Diskursion wird sich eh nur noch im Kreise drehen.

Grüße

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Ja, ich würde das auch nicht durchziehen...

Antwort von FrauKrause am 26.04.2010, 18:25 Uhr

können, auch wenn mich manche Sachen ärgern. Allerdings würde ich dann meinen Kindern zu Liebe die Strafe zahlen, ganz klar.

Was jetzt genau dahinter steckt, würde ich auch gerne wissen, vielleicht wird darüber noch berichtet.

Wenn es allerdings tatsächlch so sein sollte, dass das Bußgeld allein verhängt wurde, weil die Kinder an dem Theaterbesuch nicht teilgenommen haben, dann darf ich, wie ich finde, zu RECHT die Rechtsstaatlichkeit dieses Aktes stark in Zweifel ziehen. Ich ziehe nicht die Schulpflicht an sich in Zweifel, das ist ja klar.

LG I.

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Re: Die Inhaftierung ist doch das Durchsetzen des Staates, oder?.

Antwort von Nathalik am 26.04.2010, 18:29 Uhr

Statt Religionsunterricht sollte es ein Fach wie etwa Staatskunde, Staatsrecht geben, auch mit historischem und philosophischem Blick.
Dann würden manche Fragen oder Ansichten sich von selbst erledigen. Jedenfalls würde es dann weniger an allgemeinem Bewusstsein mangeln, dass auch oder wohl gerade in einer demokratischen pluralistischen Gemeinschaft ein Mindestkonsens vorhanden sein und praktiziert werden muss, wozu unveräußerliche Menschenrechte gehören.

Denen, die die religiösen und ideologischen Ausreisser, die ausdrücklich nichts mit Freiheit oder Demokratie oder dem Grundgesetz zu tun haben, fördern bzw. selbst praktizieren, unterstelle ich insgesamt Demokratiefeindlichkeit und Absichten, freiheitliche Ordnungen, also auch meine Freiheit, abschaffen zu wollen. jedenfalls stehen sie unetr meienr ausdrücklichen Beobachtung. Aber hallo. Dagegen gehe ich vor; mit allen legalen Mitteln. Triviales Beispiel: Wenn Kreationisten Biologiebücher ändern wollen.

Das ewige Dilemma der Demokratie, was es bis zu einem gewissen Grad aufrechtzuerhalten gilt: Toleranz gegenüber Intolerante.

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Nathalik

Antwort von Steffi528 am 26.04.2010, 18:34 Uhr

Wenn Du aber den Kreationisten die demokratischen Grundrechte verweigerst, ist es keine Demokratie mehr. Das Dilemma des Dilemmas.
Also eine andere Staatsform? Welche? Sind wir am Ende der Demokratie angekommen?

Ach, mit Dir würd ich gern mal im RL diskutieren. ich glaub, das würde mir echt Spass machen

Grüße

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Warum sollte ich ein schlechtes Gewissen haben?

Antwort von FrauKrause am 26.04.2010, 18:35 Uhr

Du beliebst zu scherzen. Ich hatte seinerzeit sowieso zu wenig ALG I erhalten (die haben nach der Elternzeit, nachdem mir gekündigt wurde, ein Pauschaleinkommen statt des Realeinkommens, auf das ich meine Beiträge geleistet hatte, zugrunde gelegt, so dass mir mehrere Hundert Euro im Monat fehlten), so habe ich durch die Schusseligkeit des Amtes mein Geld auf diese Weise zurück bekommen.

Und die Arge hat es mir nicht "überlassen". Sie musste den rechtswidrig ergangenen Bescheid aufgrund Gerichtsurteil zurücknehmen. Das hätte sie natürlich freiwillig nicht getan. So war das. DU bist es doch, die unseren Sozialstaat so beschworen hat. Also beschwere Dich jetzt nicht darüber, weil Dir mein Fall nicht gefällt. Immer so wie es beliebt, nicht wahr?

Ich habe nicht unseren Rechtsstaat an sich in Frage gestellt, sondern den beschriebenen Einzelfall. Leider hat sich mir bisher nicht erschlossen, was da noch alles war. Ich bin mir auch überhaupt nicht sicher, ob es sich bei den verlinkten Fällen tatsächlich um dieselben handelt.

Und was mit meinen bösen Erinnerungen ist, hatte ich hinlänglich beschrieben.

LG I.

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Gibt es dazu nicht das Fach Ethik?

Antwort von FrauKrause am 26.04.2010, 18:41 Uhr

Also "Staatsbürgerkunde" möchte ich jetzt eigentlich nicht noch einmal eingeführt wissen....

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Hab ich Dir irgendwo gesagt, Du müsstest ein schlechtes Gewissen haben?

Antwort von Steffi528 am 26.04.2010, 18:48 Uhr

Ich kenn jetzt nicht gänzlich Deinen persönlichen Anteil, war da was mit Vater und Stasi?

Bei uns war das vor einigen Tagen schon in der Tageszeitung gewesen, eben auch, das sich das seit langer Zeit so hinzieht ( Verweigerung Biologieuntericht, Sport).

Aber auch das mit der ARGE: Ich hab Dir gleich im unteren Teil geschrieben, das ich nicht nicht glaub, das das der Fall ist (das Du deswegen unschöne Erinnerungen hast)


"Das ist doch eine schöne Erinnerung, oder nagt das Gewissen deswegen an Dir? Dann spende ein teil des geldes, das die Arge Dir überlassen hat und dann ist gut. Aber das ist es nicht, nicht wahr?"

Wie Du siehst, habe ich mich mit Deinen Fall gar nicht wertmäßig geäußert, sondern bin auf Deine unschöne Erinnerung eingegangen, die Du räumlich sehr nah an an diese ARGE-Geschichte gebracht hast.
Was ich dann als schöne Erinnerung sehe.

Ich habe mich in keinen Satz darüber beschwert, das Du das Geld behalten konnte, sondern es als Beispiel der Rechtsstaatlichkeit eingebracht.
Das ist nicht beliebig, sondern genau das, was ich für wichtig halte.

Ich gehe da jetzt einfach mal von aus, das Du aus meinen Text etwas anderes gelesen hast, als das, was ich ausdrücken wollte.

Grüße

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Re: Hab ich Dir irgendwo gesagt, Du müsstest ein schlechtes Gewissen haben?

Antwort von FrauKrause am 26.04.2010, 18:51 Uhr

Ich gehe da jetzt einfach mal von aus, das Du aus meinen Text etwas anderes gelesen hast, als das, was ich ausdrücken wollte"

das kann vielleicht auch sein.

Das Thema ist erstmal für mich durch. War eine schöne Diskussion für mich heute.

Muss mich jetzt tatsächlich um den kurzzeitig vernachlässigten Sohn in seiner fast übergelaufenen Badewanne kümmern....*lach

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Bis denne

Antwort von Steffi528 am 26.04.2010, 18:56 Uhr

Meine Lütten sind auch dran.

ja, heute war es mal wieder gut, nicht immer nur Quatsch im Aktuell.

Viele Grüße

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Na, das war dann ein klarer Fall

Antwort von like am 26.04.2010, 18:59 Uhr

der von mir genanten "Unwissenheit". Unfähigkeit mancher Behördenmitarbeiter kommt vielleicht noch mit dazu. Alles menschlich.
Die fühlten sich sicher im Recht. Es ging ja auch um nen Batzen Geld, den sie zurückwollten.
Aber in dem Fall mit der Erzwingungshaft
Was hat die Behörde davon, sich da ohne triftigen Grund auf einen Rechtsstreit einzulassen, wenn sie davon ausgehen muss, ihn zu verlieren?
Da steckt sicher mehr dahinter, als auf der eingangs von dir zitierten Seite zu lesen ist.
Wegen nem versäumten Theaterstück wandert keiner ins Gefängnis.....

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Re: Na, das war dann ein klarer Fall

Antwort von FrauKrause am 26.04.2010, 19:11 Uhr

....So. Sohn noch am Leben und auch nicht zu weit rausgeschwommen....*gg

"Wegen nem versäumten Theaterstück wandert keiner ins Gefängnis....."

Das will ich wirklich hoffen, sonst würde ich an nichts mehr glauben...

LG I.

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ich bin der meinung, das du deine vergangenheit aufarbeiten solltest, also irgendwo

Antwort von mandala67 am 26.04.2010, 22:23 Uhr

hast du ein großes problem


meine güte wie kann man sich über solch killefit aufregen!

schulpflicht ist schulpflicht und wer der sache nicht nachkommt muß mit rechtlichen folgen rechnen.
hätt der herr papa gezahlt, wär er nicht in den knast gegangen
- so einfach ist das in deutschland - schon immer - zumindest in den alten bundesländern !

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Re: Warum sollte ich ein schlechtes Gewissen haben?

Antwort von mandala67 am 26.04.2010, 22:45 Uhr

na danke - du scheinst ja die richtige zu sein,



gern nehmen - nix geben.

- frist verstrichen - und dann ist das gesetz o.k.


SUPER EINSTELLUNG !!!













sorry diskussion sinnlos

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Re: Gibt es dazu nicht das Fach Ethik?

Antwort von Patti1977 am 27.04.2010, 12:41 Uhr

Staatskunde = Sozialkunde, gab es bei uns, ging über Regierungssysteme etc. glaub sowas gibt es immer noch.

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Re: nur mal so als Beispiel.... Inhaftierung MUSS nicht sein....

Antwort von deischuhzu am 27.04.2010, 17:11 Uhr

Wenn ich ein Bußgeld wegen Parken im Halteverbot bekomme und mich standhaft weigere, dieses zu bezahlen, komme ich doch auch in Beugehaft, bis ich bezahle.

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