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Geschrieben von Feuerschweifin am 03.11.2020, 16:29 Uhr

Nun, ich war 100%ig auf Linie damals.

Nur, dass wir diverse Gesetze haben, die den AN vor willkürlichem Verhalten des AG schützen, UND der AG eben der Staat war, dessen Gesetze das sind und der die Meinungsfreiheit als Abwehrrecht ihm gegenüber ins GG aufgenommen hat. Wenn man so argumentiert wie du, dann kann der Staat ja alles aus Gesinnungsgründen mit seinen AN machen, andere Leute in anderen Firmen haben ja schließlich auch Probleme. Dann brauchen wir aber keine GG mehr und müssen nicht mehr von Meinungsfreiheit reden.

 
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