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Geschrieben von Feuerschweifin am 04.11.2020, 1:13 Uhr

Gefühl von DDR 2.0

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 3

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 
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