Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Berlin! am 03.11.2020, 14:46 Uhr

Gefühl von DDR 2.0

Ohne den SV genau zu kennen:

Ein Beamtenverhältnis kann aufgrund der von Dir geschilderten Dinge nicht aufgelöst werden.
Ein normaler Arbeitsvertrag kann aus den verschiedensten gründen gekündigt werden. Egal, ob diese einer juristischen Überprüfung standhalten oder nicht: praktisch ist es so, dass es nicht die Frage ist, ob man eine Arbeitnehmerin kündigen kann, also "loswerden" kann. Sondern nur, was es kostet.

Gegen Kündigung und/oder Auflösung des Beamtenverhältnisses hat man natürlich Abwehrrechte.
Etwas anderes gilt zB bei Kündigung in der Probezeit.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.