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Geschrieben von kravallie am 08.07.2020, 8:28 Uhr

Noch'n bisschen mehr gegooglet ...

nun, immerhin HAT er sich entschuldigt, also war deine Beschwerde von erfolg gekrönt.
ich hätte auch keine falsche Darstellung des kindes unterstellt, nur evtl ein Irrtum, der meinem blonden blauäugigen exmann2 auch mal passiert ist und leider bis vor gericht führte. er war zur falschen zeit am falschen ort.

(nett waren die Polizisten zu meinem Kind übrigens nicht und zu mir auch nicht, als ich mal in grauer vorzeit mit ihnen zu tun hatte!)

 
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