Geschrieben von Hexchen38 am 28.02.2013, 10:24 Uhr |
Nachzahlung Zollgebühren
Ich habe im internet Vorhänge bestellt und dachte, die Firma sei irgendwo in Europa angesiedelt. Leider befindet sie sich in China, was ich aber erst gemerkt habe, als ich nach ca 4 Wochen die Ware geliefert bekommen habe und den Absender gesehen habe.
Jetzt habe ich gestern einen Brief von FedEx bekommen, dass ich 70 Euro Zoll, Einfuhrsteuer und Vorlageprovision bezahlen soll.
Ich habe mit FedEx telefoniert und sie sagten, da könne man leider nichts machen, ich müsse wohl bezahlen, sie hätten den Auftrag von der Firma erhalten. Dann habe ich beim Zoll angerufen und der Mann dort sagte mir, wenn die Firma, die die Sachen zustellt (also in diesem Fall FedEx) keine Vollmacht von mir hätte, dann müsse ich rechtlich auch nicht zahlen.
Weiß von euch jemand, wie das rechtlich aussieht?
Ich ärgere mich gerade tot. 4 Verdunkelungs-Polyester-Gardinen, nicht mal ansatzweise wert, was ich schon bezahlt habe und noch bezahlen soll...
Re: Nachzahlung Zollgebühren
Antwort von Catmu am 28.02.2013, 10:44 Uhr
Stand das irgendwo in den AGB des Verkäufers?
Ansonsten retournieren?
Re: Nachzahlung Zollgebühren Lass mich raten: Berühmtes Auktionshaus???
Antwort von knödelchen00 am 28.02.2013, 19:29 Uhr
Schließe mich an: AGB gelesen?
Ansonsten Rückgabe - und Geld zurückverlangen!
Frage wegen Treffpunkt (kann man aus nicht öffentlichen Treffpunk....
Hat keiner was zum fußball zu sagen??
Das müsst ihr sehen, das erheitert euch den tag ;-)
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Hat zufällig jemand einen IKEA Katalog von 1995 rumfliegen?
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