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Geschrieben von Kalogo am 13.10.2006, 0:48 Uhr

Na ja ...

Hallo,

mal ganz kleinkrämerisch :

Theoretisch wäre es schon denkbar, daß trotz des Protokolls, das keine weiteren Schäden nennt, Ansprüche - erfolgreich - geltend gemacht werden. Das Protokoll ist kein Beweis dafür, daß die Wohnung wirklich mängelfrei renoviert wurde und ohne Beschädigungen ist. Es ist nur ein Beweis dafür, daß Vermieter und Mieter bei der Abnahme keine Schäden gesehen und bemängelt haben. Es - das Protokoll - wäre also durchaus widerlegbar bzw. nachweisbar, daß dennoch nicht gesehene Beschädigungen vorhanden waren.

Aber wie gesagt : Das ist eher eine theoretische Möglichkeit; sehr unwahrscheinlich und in dem Fall hätte der Vermieter einige Mühe mit dem Nachweis.

Zum Streichen und der Steckdose :
Eine beschädigte Steckdose muß ersetzt werden und das ist nicht Job des Hausmeisters. Da habt Ihr Glück, daß der es offenbar macht. Solange Ihr aber noch Mieter seid (Ende Oktober), könnt Ihr den Austausch selbst machen und müßt Euch nicht auf einen Abzug von der Kaution einlassen.
Wenn Ihr zum Anstrich verpflichtet ward, muß der auch fachgerecht - nicht unbedingt vom Fachmann - gemacht sein. Wenn's streifig ist, muß also wirklich nachgestrichen werden. Das Verhalten Eures Vermieters war ok.

Gruß Julia

 
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