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Geschrieben von mutti6 am 05.03.2021, 20:09 Uhr

NEE ich meinte in dem o.a. Fall bei Hepatitis und Rötel ist klar

Der Patient muss im Vorfeld darüber informiert werden, wenn er eine Leistung erhält, für die er selber zahlen muss. In der Regel muss man dafür unterschreiben, dass man darüber informiert wurde, dann kann man sich nicht aus der Affäre ziehen.
Wenn nichts vorliegt steht Aussage gegen Aussage und normalerweise zieht dann der den kürzeren, der die Leistung bezahlt haben will (Labor / Arzt).
Wenn also nicht vorliegt, dann musst du auch nichts zahlen, dann müssen die sehen, woher sie ihr Geld bekommen.
Darüberhinaus halte ich auch eine Titerbestimmung für unnötig, es schadet ja nicht, sich auch bei vorhandenen Antikörpern impfen zu lassen.
Manchmal gibt es Kandidaten, die wollen sich nicht impfen lassen, weil sie die Krankheit schon hatten, dann reicht manchmal auch eine Titerbestimmung, aber die muss der Patient dann selber bezahlen.

 
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