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Geschrieben von Emmasmamma am 17.11.2011, 23:44 Uhr

Mietrecht bzgl. Fenster?!

Nicht anrufen, sondern Brief schreiben. Den Mangel benennen und eine Frist setzen, die Sachen zu erledigen. Wir haben starken Wärmeverlust und dazuführende erhöhte Energiekosten als Begründung angegeben.

Dann, sollte die Frist ohne die Beseitigung des Mangels verstrichen sein, erneut einen Brief mit erneuter Frist und Androhung von Mietkürzung.

Wir haben auch ziemlich alte Fenster und bei uns wurde lediglich ein Dämmstreifen eingezogen. Zieht zwar nicht mehr so, aber der Wärmeverlust ist dennoch deutlich spürbar.
Wieveil Miete ihr einbehalten könnt, solltet ihr allerdings euch in einer Mieterberatung beraten lassen. Das liegt je nachdem zwischen 5 und 20%.

Musterbrief gibts hier:
http://www.bmgev.de/mietrecht/musterbriefe/detailansicht/article/maengel-maengelanzeige.html

Viele Grüße
Claudiaa

 
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