Geschrieben von Emmasmamma am 17.11.2011, 23:44 Uhr |
Mietrecht bzgl. Fenster?!
Nicht anrufen, sondern Brief schreiben. Den Mangel benennen und eine Frist setzen, die Sachen zu erledigen. Wir haben starken Wärmeverlust und dazuführende erhöhte Energiekosten als Begründung angegeben.
Dann, sollte die Frist ohne die Beseitigung des Mangels verstrichen sein, erneut einen Brief mit erneuter Frist und Androhung von Mietkürzung.
Wir haben auch ziemlich alte Fenster und bei uns wurde lediglich ein Dämmstreifen eingezogen. Zieht zwar nicht mehr so, aber der Wärmeverlust ist dennoch deutlich spürbar.
Wieveil Miete ihr einbehalten könnt, solltet ihr allerdings euch in einer Mieterberatung beraten lassen. Das liegt je nachdem zwischen 5 und 20%.
Musterbrief gibts hier:
http://www.bmgev.de/mietrecht/musterbriefe/detailansicht/article/maengel-maengelanzeige.html
Viele Grüße
Claudiaa
- Mietrecht bzgl. Fenster?! - Mami-Franzi19 17.11.11, 23:26
- Re: Mietrecht bzgl. Fenster?! - Emmasmamma 17.11.11, 23:44
- Re: Mietrecht bzgl. Fenster?! - bobfahrer 18.11.11, 7:10
- Nicht die Verwaltung der Vermieter - Zwerg1511 18.11.11, 8:11
- Re: Nicht die Verwaltung der Vermieter - taram 18.11.11, 8:29
- Re: Nicht die Verwaltung der Vermieter bzgl taram - nonna 18.11.11, 9:22
- Re: Nicht die Verwaltung der Vermieter - taram 18.11.11, 8:29
- Re: Mietrecht bzgl. Fenster?! - Silvia3 18.11.11, 9:54
- Re: Mietrecht bzgl. Fenster?! - Hannehoch6 18.11.11, 10:49
- Re: Mietrecht bzgl. Fenster?! - Mami-Franzi19 18.11.11, 11:10
Welches Los nehmen?
Wer kann mir einen Tipp zu einem neuen Drucker geben?
Musizieren bei Beerdigung - Ich habs geschafft
Haushaltshilfe
Dorfchronik in welcher Zeitform?
Nochmal wegen Lumbalpunktion-Nebenwirkungen
Facebook-Frage
Wer wechselt noch geld???
Wegen einer Diskussion im KE.. eine frage an euch