Geschrieben von Zwerg1511 am 18.11.2011, 8:11 Uhr |
Nicht die Verwaltung der Vermieter
Hallo,
Du musst an den Vermieter gehen. Ruf ihn an und schildere das Problem (ich finde erstmal sprechen immer besser als gleich drohen). Wenn nichts passiert, dann den o.g. Brief mit Mängelanzeige.
LG
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- Mietrecht bzgl. Fenster?! - Mami-Franzi19 17.11.11, 23:26
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