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von tanja150784  am 18.01.2013, 7:01 Uhr

Mietkaution - kennt sich jemand aus?

du hast glaub ich 3-6 monate nach deren auszug zeit die kaution auszuzahlen natürlich auch nur wen die wohnung in dem orginalzustand ist wie du die denen übergeben hast
und wen mietrückstände sind auch abzüglich dessen
den rest würd ich mit der kostenaufstellung durch 2 teilen
auser einer von denen kann nachweisen das sie allein die laaution getragen haben

 
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