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von DecafLofat  am 17.01.2013, 21:49 Uhr

aber wenn sie von EINEM konto gestellt wurde darfst du sie nicht geteilt zurück

überweisen sondern die beiden sind dein gesamtgläubiger.
vllt hat ja er damals dem gemeinsamen konto 500 EUR zur verfügung gestellt und sie 2000, und er freut isch jetzt bolle wenn er 1250 zurückbekommt und du hast dann im zweifel den ärger.
also: verlange von den beiden dass die sich im innenverhältnis einigen, zur not verlange ein rechtsanwaltsanderkonto oder schlag ihnen vor die summe gerichtlich zu hinterlegen.
BLOSS NICHT 50:50 an jeden einzeln auszahlen.

 
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