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von DecafLofat  am 17.01.2013, 21:35 Uhr

haha ja das würde ich als mieter auch vorschlagen wenn ich weiß

dass mir die kaution nicht zusteht sondern ggf meiner ex.
du darfst nicht verrechnen. kaution ist nicht für mietzahlungen da.
zur frage, wem sie zusteht: wie war sie denn angelegt, all die jahre? auf wen lautete das sparbuch/konto/die anlage? wer hat dir das geld damals überwiesen? = anspruchsberechtigter.

 
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