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Geschrieben von cube am 11.05.2022, 10:50 Uhr

Lambrechts Urlaubsflug mit Sohn

Nee, Urlaub darf sie und/oder Sohn natürlich machen.

Das Problem scheint aber zu sein, dass sie eine ursprünglich geplante Dienstreise abgesagt hat zugunsten eines Besuches bei einer Anlag ein SH, die eben zufällig? genau in der Nähe des Urlaubsortes liegt.
Und dass der Urlaub auf Sylt wohl länger war, als der dienstliche Teil der Reise. Der dienstliche Teil muss nämlich im Vordergrund stehen, um Begleitung mitnehmen zu dürfen. Dauert der Urlaub länger als die Dienstreise, muss der Miturlauber selber gucken, wie er die Strecke zurück legt und darf nicht einen Großteil des Urlaubs-Weges mit Regierungsfliegern/Helis befördert werden.

 
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