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Geschrieben von engelundteufel am 07.01.2010, 14:50 Uhr

kennt sich jemand mit dem thema Hartz4 und Behinderung bei Kind aus ?

mich würde mal intressieren ob Pflegegeld angerechnet wird ? Und ob man einen anderen regelsatz bekommt bei Pflegestufe 1 und Schwerbeschädigtenausweis mit den Kennziffern B G H ?

Am wichtigsten ist für mich aber , ob einem mit einem "behindertem " Kind mehr Wohnraum zusteht ? da meine Warmmiete über den Satz liegt was das Amt zahlt ohne Berücksichtigung meiner tochter


LG

 
3 Antworten:

Re: kennt sich jemand mit dem thema Hartz4 und Behinderung bei Kind aus ?

Antwort von flo03 am 07.01.2010, 15:01 Uhr

Du das kann ich dir nicht sagen, aber frag doch mal nach. Oder googel einfach nach. Bei uns wird die Kaltmiete beachtet und die Grösse. Du bekommst glaub ich auch mehr Geld, einfach auf sie Zukommen und nachfragen.

LG

Claudia

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Re: kennt sich jemand mit dem thema Hartz4 und Behinderung bei Kind aus ?

Antwort von PaulaJo am 07.01.2010, 18:44 Uhr

Pflegegeld wird nicht angerechnet.

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Re: kennt sich jemand mit dem thema Hartz4 und Behinderung bei Kind aus ?

Antwort von Tanny_2502 am 07.01.2010, 18:45 Uhr

Zu deinen Fragen :

"mich würde mal intressieren ob Pflegegeld angerechnet wird ?"

-Nein, das Pflegegeld wird NICHT angerechnet! Angeben musst du es aber schon.

"Und ob man einen anderen regelsatz bekommt bei Pflegestufe 1 und Schwerbeschädigtenausweis mit den Kennziffern B G H ?"

- Nein, der Regelsatz bleibt gleich, für die Pflege deines behinderten Kindes, bekommst du doch das Pflegegeld der Krankenkasse.

"Am wichtigsten ist für mich aber , ob einem mit einem "behindertem " Kind mehr Wohnraum zusteht ? da meine Warmmiete über den Satz liegt was das Amt zahlt ohne Berücksichtigung meiner tochter "

- Nein mehr Wohnraum steht dir nicht zu. ABER, du hast aufgrund deiner Tochter Anspruch auf 10% Zuzahlung zur Miete (aber nur bei bestehendem Wohnraum- also in deiner jetzigen Wohnung)

LG
Miri

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