Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von KSLJ+2010 am 26.02.2013, 22:50 Uhr

Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Hallo,

jahrelang wurde in dem Mehfamilienhaus wo wir jetzt wohnen Hunde und Katzen gehalten. Jetzt halten mehrere Mieter Katzen und Hunde im Haus. Daher haben wir extra einen Anwalt gefragt ob wir eien Erlaubnis zur Katzenhaltung haben müssen wenn schon Tiere dieser Art gehalten werden und er meinte wir brauchen keine Erlaubnis da der Vermieter nicht den einen die Katzenhaltung erlauben kann und den anderen das aber verbietet. Es würde gegen den Grundgleichheitssatz? verstossen.

Ausserdem steht im Mietvertrag nur drin das man bei Hundehaltung um Erlaubnis fragen muß, Kleintierhaltung ist erlaubt.

Daher haben wir uns 2 Katzen angeschafft und haben sie jetzt seit 2 1/2 Jahren hier. Da wir eine defekte Klingel hatten und repariert wurde bekam die Hausverwaltung mit das wir Katzen hielten und schrieb uns das wir die abschaffen sollen sonst droht die Kündigung.

Angeblich soll es zur Geruchsbelästigung gekommen sein und es wurde geschrieben das wir 3 Katzen halten obwohl es nur 2 sind, die eine Katze hatten wir nur kurzzeitig zur Urlaubsbetreuung da das wir auch so der hausverwaltung geschrieben haben. Auch die Nachbarn meinten das sie das für eine Schikane der Hausverwaltung halten das es nie zur Geruchsbelästigung kam.

Leider sind wir auch nicht im Mietverein und unsere Hausverwaltung hat hier bei den Nachbarn einen ganz schlechten Ruf.

Bis zum 28.02.2013 sollen wir die Katzen abschaffen und es wurde jetzt eine letzte Abbahnung erteilt.

Habt ihr da ein Tipp wie man da vorgehen kann oder wie unsere Chancen vor Gericht wären. Gibt es dazu schon Urteile bzw. sind Katzen als Kleintiere anzusehen oder kommt das immer auf die Richter an?

 
16 Antworten:

Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von Andrea&Würmchen am 26.02.2013, 22:59 Uhr

Hallo,

nein, Katzen sind sicherlich keine Kleintiere. Damit sind Nager, Vögel o.ä. gemeint.

Nur weil andere Mieter Katzen halten, kannst Du nicht davon ausgehen, dass dies grundsätzlich erlaubt ist. D.h. Ihr hättet vor Anschaffung der Katzen unbedingt nachfragen müssen, ob die Tierhaltung in Ordnung geht. Theoretisch kann ein Vermieter dies für jede einzelne seiner Wohnung unterschiedlich handhaben. Daher gehe ich davon aus, dass die Hausverwaltung im Recht ist und notfalls die Kündigung durchsetzen kann.

Grüße
Andrea

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

was sagt der Mietvertrag denn zur Katzenhaltung?

Antwort von Benedikte am 26.02.2013, 23:20 Uhr

das sollte die erste Quelle sein.

Wenn laut Mietvertrag Katzen erlaubt sind, duerft Ihr welche halten. Wenn die laut Mietvertrag nicht erlaubt sind oder der Zustimmung des vermieters bedurfeb, dann duerft Ihr ohne die Zustimmung keine halten.

So einfach ist das.

Der Gleichheitsgrundsatz ist nicht unbedingt anwendbar. Jede Norm hat einen sog. Geltungskreis und das Grundgesetz verpflichtet unseren Staat, oeffentliche Organe. Soviel ist sicher. Privatopersonen nicht. Soviel ist auch sicher. Also wenn Ihr einen privatvermieter habt, kann der sich das in jedem Fall ueberlegen.

Und vielleicht ist gerade das Vorhandensein einiger Tiere der Grund dafuer, dass weitere nicht mehr erlaibt werden. Denn ein oder zwei Hunde in einem Achtparteienhaus moegen ok sein, aber sechs eben nicht.

Fakt ist jedenfalls, wenn Ihr laut ietvertrag eine Zustimmung des Vermieters braucht udn Ihr die nicht habt, habt Ihr schlechte Karten. Und ein anwalt, der diesen Passus im vertrag nicht sieht, dessen Rat ist genausoviel Wert wie der rat eines Anwalts, der einfach aus der lameng Vermutungen anstellt OHNE sich den Vertrag anzusehen. Das ist das entscheidende Dokument.

Und Katzen sind natuerlich keine Kloentiere. Kleintiere sind Kaefigtiere wie Hamster, Wellensittiche und so.

Ihr solltest Euch an den Vermiter wenden und die Zustimmung nachtragelich einholen . Sonst bleiben wohl nur Abschaffen oder umzug.

Benedikte

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von nugginuggi am 27.02.2013, 0:17 Uhr

also Mieterverin kostet wenig hatten wir vor 15 Jahren auch.
es steht nicht im Mietvertag also lasst euch nicht einschüchern.
NG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Hunde UND Katzen sind keine Kleintiere.

Antwort von maxwell am 27.02.2013, 8:20 Uhr

Schau in den Mietvertrag, was da zu Katzen/Hunden steht.

Wenn Ihr ohne Absprache mit dem Vermieter einfach Katzen anschafft, ist das schlicht und ergreifend dreist.
Wenn man als Mieter einfach so zwei Katzen anschafft, muß man damit rechnen, daß es dem Vermieter/Hausverwaltung nicht gefällt! Denn auf etwaigen Renovierungskosten bleibt der VERmieter sitzen.
Der schlechte Ruf der Hausverwaltung kommt nicht von ungefähr, wenn sie sich dagegen wehrt, daß die Mieter fröhlich gegen den Mietvertrag verstoßen.






"1. Enthält der Mietvertrag keine Klausel über die Tierhaltung, so gilt folgendes:
Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 vom BGH bestätigt (Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden.
Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.
.........
Hunde und Katzen sind keine Kleintiere:
Auch größere Tiere (insbesondere Hunde und Katzen) dürfen unter Umständen in der Wohnung gehalten werden, sofern sich aus einer „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten“ nichts gegenteiliges ergibt - so die Abgrenzung des BGH in dem Urteil vom 14.11.2007 (siehe oben). Die Formulierung im Urteil des BGH (siehe oben) deutet aber darauf hin, dass die Haltung größerer Tiere in der Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters oder Gestattung im Mietvertrag die Ausnahme sein muss. Hunde und Katzen sind keine Kleintiere und bedürfen für die Haltung in der Mietwohnung der Zustimmung des Vermieters (entweder generell im Mietvertrag oder als gesonderte Erklärung). "

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schau mal hier:

Antwort von Zero am 27.02.2013, 9:22 Uhr

"Hunde und Katzen muss er zulassen, wenn er die Haltung schon anderen Mietern erlaubt hat. Auch wenn der Mietvertrag keine Regelung enthält, sollte der Vermieter bei Hunden und Katzen in Mehrfamilienhäusern um Erlaubnis gefragt werden. Immer erlaubt sind Tiere, auf die ihre Besitzer unbedingt angewiesen sind, zum Beispiel Blindenhunde. Auch Kinder dürfen ihre Vierbeiner meist behalten, wenn sie die Tiere zur psychischen Stabilität brauchen."

Quelle: http://www.immobilienscout24.de/umzug/lexikon/haustiere.html

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von tinkerbell am 27.02.2013, 9:28 Uhr

Bundesgerichtshof
: Vermieter darf Katzen nicht verbieten
zuletzt aktualisiert: 18.02.2011 - 09:31 Karlsruhe/München (RPO). Auch wenn der Mietvertrag Katzen und andere Kleintiere in der Wohnung verbietet, kann der Mieter diese Klauseln getrost ignorieren. Solche Regelungen sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof.

Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören. Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 34/06) hervor, über das die Zeitschrift "Ein Herz für Tiere" (Ausgabe 3/2011) berichtet.

Etwas anders ist die Lage bei Hunden oder giftigen und gefährlichen Tieren, schreibt die Zeitschrift: Wer diese trotz Verbot durch den Vermieter hält, müsse mit Abmahnung oder sogar der fristlosen Kündigung rechnen. Ausnahmen gebe es höchstens für Tiere, die wie zum Beispiel Blindenhunde aus gesundheitlichen Gründen gehalten werden.

(Quelle: http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/urteile/vermieter-darf-katzen-nicht-verbieten-1.2319238)

„Hunde- und Katzenhaltung verboten”: Die Rechtsprechung ist bezüglich dieser Klausel nicht einheitlich. Es spricht aber vieles dafür, dass die Klausel unwirksam ist, da ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung dazu führen würde, dass die nötige Abwägung, ob die Tierhaltung noch eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung darstellt, entfallen würde (AG Köln, Urteil v. 12.01.2012, Az.: 210 C 350/11; andere Ansicht: AG Berlin-Spandau, Urteil v. 13.04.2011, Az.: 13 C 574/10). Schließlich wäre dann beispielsweise auch ein Blindenhund verboten, auf den der blinde Hundebesitzer aber dringend angewiesen ist.

Hundegebell, Katzenallergie und Co.

Der Vermieter darf die Erlaubnis der Tierhaltung nicht mit der Begründung verweigern, er oder die anderen Hausbewohner ekeln sich vor dem Tier – das gilt übrigens für sämtliche Haustiere wie z. B. Schlangen. Denn die reine Überempfindlichkeit der Nachbarn darf das Persönlichkeitsrecht des Mieters zur freien Lebensgestaltung nicht einschränken. Auch eine Katzenallergie des Nachbarn rechtfertigt grundsätzlich kein Tierhalteverbot. Anderes gilt nur dann, wenn die Gefahr besteht, dass der Nachbar der angrenzenden Wohnung einen lebensbedrohlichen Asthmaanfall erleiden könnte, wenn er mit den Katzenhaaren in Kontakt kommt (Landgericht (LG) München I, Urteil v. 25.03.2004, Az.: 34 S 16167/03).

(Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/umzug-nicht-ohne-mein-haustier_027197.html)

Ich würde auf jeden Fall nochmal mit dem Anwalt sprechen.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von shinead am 27.02.2013, 9:57 Uhr

Warum fragt man einen Anwalt und nicht den Vermieter???

Hat das Gebäude einen Eigentümer, oder hat jede Wohnung einen anderen. Jeder Eigentümer darf das dann nämlich anders halten.

Was sagt die Hausordnung zur Tierhaltung?

Habt ihr jemals Belege für die Beschwerde wegen Geruchsbelästigung gesehen, oder ist das eine Behauptung?

Die Rechtssprechung ist bezüglich der Katzenhaltung nicht einheitlich. Fakt ist, dass die Hausverwaltung euch kündigen will, da solltet ihr entweder sofort in den Mieterverein eintreten, oder einen Anwalt beauftragen. Lieber jetzt schon reagieren, als es auf einen Prozess (von dem ihr nicht wisst, wie er ausgehen wird) ankommen zu lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ist doch egal, was die anderen Mieter haben, FAKT ist laut Mietvertrag:

Antwort von FrauKrause am 27.02.2013, 11:42 Uhr

Für HUNDE muss ein Genehmigung erteilt werden. Ist eine Katze ein Hund??? Nein! Also dürft Ihr. Wenn es stinken SOLLTE, muss der Vermieter dafür den Nachweis bringen (Gutachter? Ordnungsamt? MEHRERE MIETER??. Bloße Behauptungen z. B. EINES Mieters genügen dafür vor Gericht nicht.

Die Hausverwaltung dürfte für eine Kündigung schlechte Karten haben.

TROTZDEM würde ich IMMER dafür sorgen, dass NICHTS riecht und jetzt nach Kündigungsandrohung einen feschen Anwalt anheuern, der denen mal den Marsch bläst, FALLS das mit dem Gestank Erfindung ist. Fakt ist weiter: Die Haltung von zwei Katzen OHNE Geruchsbelästigung kann in diesem Fall selbstverständlich NICHT verboten werden, mit Kündigung gedroht werden dann schonmal GAR NICHT.

Wehrt Euch

LG fk

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Katzenhaltung im Miezhaus ? :-)

Antwort von MartaHH am 27.02.2013, 11:55 Uhr


Als Katzenhalterin mit Erlaubnis im Vertrag würde ich euch empfehlen, parallel zu einer eventuellen anwaltlichen Beratung auch das direkte, freundliche (!) Gespräch mit Verwaltung/Eigentümer zu suchen. Konfrontation sorgt ja leicht für verhärtete Fronten, und da die Rechtsprechung nicht eindeutig ist, seid ihr eventuell auf das Wohlwollen angewiesen. Und das mit der Geruchsbelästigung würde ich auch zu klären versuchen; also wo kommen die GerüchTe her, wenn es keine Gerüche gibt? Vielleicht Ärger mit Nachbarn, der erst beseitigt werden muss? Oder so.. aber wie gesagt, alles freundlich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von Christine70 am 27.02.2013, 12:07 Uhr

ähm, mußt du jetzt in jedem forum danach fragen? gefallen die die anderen antworten nicht? glaube kaum daß du hier die antwort findest, die du suchst.

gesetz ist gesetz und du hast nicht gefragt, also schlechte karten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von maddia am 27.02.2013, 13:00 Uhr

Hallo, wenn Dir ein Vermieter deswegen kündigen will, dann kommt er damit auch durch. Wir sind mal wegen der Haltung von Vögeln in einer geschlossenen Voliere aus der Wohnung geflogen, das ging vor Gericht und wurde so durchgewinkt, obwohl ich sogar frisch schwanger war und dann auf der Straße stand. Als Mieter ist man generell der Arsch und wenn dem Vermieter irgendwas nicht passt, ist man schneller raus als man gucken kann, leider. Und das war im Jahr 1999/2000, das Mietrecht ist seitdem eher vermieterfreundlicher geworden. Und man kann sich nicht auf die Tierhaltung anderer Mieter berufen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von Christine70 am 27.02.2013, 13:30 Uhr

sie antwortet nicht.. da kannste machen was du willst.
ich hab jetzt 3 foren gefunden, wo der beitrag drinsteht, aber nirgends antwortet sie auf fragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von Christine70 am 27.02.2013, 13:30 Uhr

sie antwortet nicht.. da kannste machen was du willst.
ich hab jetzt 3 foren gefunden, wo der beitrag drinsteht, aber nirgends antwortet sie auf fragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von KSLJ+2010 am 27.02.2013, 20:28 Uhr

Hallo nochmal,

wir haben alle dieselbe Vermieterin und Hausverwaltung und die anderen haben keinen Brief bekommen.

Unsere Katzen werden nur in der Wohnung gehalten und alle Nachbarn die ich gefragt habe meinten das sie nie Katzengeruch aus unserer Wohnung wahrgenommen haben.

Die Hausverwaltung hat den schlechten Ruf da sie sich um keinerlei Mängel kümmert und alles auf die Mieter abwälzen möchte. Wir haben uns damals mit einem Anwalt gewehrt und haben Recht bekommen. Dann gab es noch den Nachbarn unter uns der sich beschwert hat da sich unser gerade mal 4 Monate Sohn damals mit den Beinchen auf dem Fußboden gestrampelt hat. Da hat die Hausverwaltung auch versucht uns abzumahnen, der Anwalt meinte das Kinderlärm hinzunehmen ist. gerade wenn ein Baby schreit oder in der Wohnung krabbelt kann der Nachbar nichts machen.

Der Mietverein meinte das er keine laufenden Sachen übernimmt, da hätten wir schon drin sein müssen und wenn dann etwas gewesen wäre hätten die etwas machen können.

Wir haben uns vorab beim Anwalt erkundigt und der meinte das wir keine Genehmigung des vermietes brauchen und daher haben wir auch nicht gefragt.

Es steht im Mietvertrag das nur Hundehaltung erlaubnispflichtig ist.

Daher haben wir jetzt einen Anwalt eingschaltet und der meinte das der Ausgang ungewiss ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Christine70

Antwort von KSLJ+2010 am 27.02.2013, 20:28 Uhr

Ich bin nicht die ganze Zeit vor dem PC sondern hatte auch noch andere Sachen zu erledigen. Daher komme ich erst jetzt dazu die Fragen zu beantworten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von maxwell am 28.02.2013, 8:44 Uhr

"Wir haben uns vorab beim Anwalt erkundigt und der meinte das wir keine Genehmigung des vermietes brauchen und daher haben wir auch nicht gefragt."
Deswegen habt Ihr ja jetzt auch einen ungewissen Ausgang vor Gericht vor Euch. Weil Ihr keine Genehmigung braucht.


Es ist dreist, zwei Katzen anzuschaffen, ohne überhaupt mit dem Vermieter zu reden, denn es geht schließlich um SEINE Wohnung und mögliche Schäden die IHR nicht zahlen müßt. Es wäre einfach eine Sache des Anstandes gewesen ihn zu fragen (und vielleicht hätte er bei gewisser Freundlichkeit sogar zugestimmt), aber sowas hat anscheinend nicht jeder. Unmögliches Verhalten Eurerseits.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.