Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ebba am 13.11.2013, 14:59 Uhr

Kann mir jemand weiterhelfen? Thema: Gewährleistung

Ärgerlich, das Ganze. Aber:
nach BGB beträgt die Gewährleistungsfrist, d.h. der Zeitrahmen, in dem der Verkäufer idR für bereits beim Kauf vorhandene/angelegte Schäden haftet.
Grundsätzlich ist es so, dass derjenige, der einen Anspruch geltend macht, auch beweisen muss, dass der Anspruch besteht, d.h. der Käufer muss grds. nachweisen, dass der für den Schaden ursächliche Mangel der Sache bereits beim Kauf vorhanden bzw. angelegt war. Zu Gunsten des käufers ist im BGB aber eine sog. Beweislastumkehr für das erste Halbjahr nach Übergabe der Sache geregelt, es wird als in dieser Zeit vermutet, dass der Mangel vorhanden war, der Händler muss das Gegenteil beweisen.

Ihr seid jetzt in der blöden Situation, dass der Kauf bereits vor mehr als 6 Monaten erfolgt ist. Der Verkäufer hat also recht, wenn er sagt, dass ihr beweisen müsst, dass der Mangel der Sache, der ursächlich für den Schaden ist, bereits beim Kauf vorhanden war.
Vielleicht hilft Euch da die Auskunft von Apple zum Hardwarefehler weiter. Aber, ich kenn mich bei technischen Fragen nicht aus.
Versucht es einfach noch mal beim Händler mit dem Hinweis auf die Apple-Auskunft, falls die irgendwie ergiebig ist.
Ansonsten helfen vielleicht einschlägige Technikforen (apple iPad) weiter, sofern der Fehler bekannt ist.
Wenn ihr rechtschutzversichert seid, empfiehlt sich ein Besuch beim Rechtsanwalt. Im Falle einer Klage musste wohl ein (teures) Sachverständigengutachten eingeholt werden.

Alle Auskünfte ohne Gewähr, ich bin kein Fachmann auf dem Gebiet.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.