Geschrieben von taram am 14.01.2017, 11:25 Uhr |
Jobcenter - kein Anspruch - kein Einkommen
Solange Bafög nicht gezahlt wird...muss das Jobcenter in Vorleistung gehen. Das wird dann verrechnet. Wie es sich mit dem hälftigen Kindergeld verhält, kann ich leider nicht sagen, scheint mir aber nicht rechtens. Also erneut einen Antrag stellen oder gegen den letzten Bescheid Widerspruch einlegen. Dies wird alles dauern, denke, eine Sofortzahlung müsste möglich sein.
Hier kommt es auf die Durchsetzung des Hilfebedürftigen an.
- Jobcenter - kein Anspruch - kein Einkommen - luvi 14.01.17, 11:19
- Re: Jobcenter - kein Anspruch - kein Einkommen - taram 14.01.17, 11:25
- Hier der § - taram 14.01.17, 11:28
- Nachfrage an Taram - luvi 15.01.17, 6:33
- Re: Jobcenter - kein Anspruch - kein Einkommen - taram 14.01.17, 11:25