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Geschrieben von luvi am 15.01.2017, 6:33 Uhr

Nachfrage an Taram

Halo Taram,
vielen Dank für deine Infos. Sie helfen mir sehr weiter.

Weißt du auch, wie das ist, wenn kein Bafög-Anspruch besteht? Bekommen sie dann rückwirkend Leistungen vom Jobcenter bzw. das Darlehen erlassen?
Ob ein Anspruch auf BAföG besteht ist unklar, wenn dann würden sie unter Härtefall/Ausnahme fallen, da sie eigentlich zu alt für BAföG sind.

Danke

LG luvi

 
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