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Geschrieben von Gaensebluemchen am 15.07.2014, 9:36 Uhr

IHR WISST DOCH IMMER ALLES_SCHADEN_VERSICHERUNG

ganz schnell und kurz....

mein mann hat am jahresende ein samsung handy gekauft, 529 euronen.

nun hat mein mann vor 3 wochen den umzug der großeltern organisiert, der opa hat dabei das handy meines mannes herunter geschmissen (lag auf den gefühlten 394.000 kartons)

ein riesiger riss komplett übers display, diverse ecken sehr angeschlagen (viel auf betontreppen am aufgang).

versicherung der großeltern wollte handy begutachten lassen (eine woche lang wurde eingeschickt und als unreparabel zurück gesendet).

kassenzettel ist nicht auffindbar (kreisch)
ABER der bankbeleg (kartenzahlung) ist nachweislich vorhanden.

vesicherung sieht sich nicht in der pflicht, telekom-verkaufsstelle ebenso wenig (obwohl die meinen mann kennen und in der lage sein sollten, den beleg zu finden?!)

auf dem handy ist das halbe leben, beruflich wie privat, ein ersatzhandy so schnell nicht aufzutreiben.

meine frage (hoffe, ich habe es verständlich erklärt):

gilt der bankbeleg (kontoauszug) für die verischerung
kann das geschäft anhand der ransaktion wirklich nicht den beleg herausfinden.

ich bin wutig!
am freitag wollen wir in den urlaub und das handy dient als navi und und und

bin gerade echt überfrdert, da ich noch nie irgendwelche schäden zu regulieren hatte (bzw. die großeltern).

was mache ich nun????
mein mann reist erst am donnerstag abend an (arbeitet auswärts) und ich will das gern noch geklärt haben.

ratlos.....

 
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