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Geschrieben von lilly1211 am 26.06.2018, 9:23 Uhr

IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Als kurzer Nachtrag noch zu unten, weil die Info bestimmt für viele nützlich ist: Die IGEL Leistungen MÜSSEN schriftlich angeboten und unterschrieben werden. Das habe ich nun herausgefunden. Andernfalls muss der Patient schlicht nicht zahlen.

Eine mündliche Aussage über die Kosten ist so oder so nicht ok, egal ob sie treffend war oder nicht.

Beim nächsten Mal bin ich auch schlauer!

In diesem Fall habe ich nun trotzdem bezahlt, einfach weil es egal war, ich hätte die Leistung so oder so gebraucht und zahlen müssen, der abgerechnete Preis war auch ok und korrekt, nur der vorher genannte eben völlig falsch. Die Helferin hätte mir Frust ersparen könne, aber keine Kosten.

 
22 Antworten:

Hast du dazu was schriftlich oder einen Paragraphen? Würde mich wirklich interessieren

Antwort von Charlie+Lola am 26.06.2018, 9:28 Uhr

weil mir meine Hausarztpraxis zum Teil auch manchmal nicht genau sagen konnte wie teuer was war.
Aber da hatte ich mich selber schon informiert im entsprechendem Labor.
Aber das kann es ja auch nicht sein, zumal sie die Leistungen ja anbieten.

Ich brauche bestimmt 2-3 mal im Jahr Blutabnahmen die ich selber zahlen darf für mein Kind oder mich.

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du dazu was schriftlich oder einen Paragraphen? Würde mich wirklich interessieren

Antwort von lilly1211 am 26.06.2018, 9:33 Uhr

https://www.aerzteblatt.de/archiv/65992/IGeL-Ohne-Vertrag-kein-Honoraranspruch

Ich habe das im Ärzteblatt so gelesen.

Nicht du musst dich im Labor informieren, die beim Arzt müssen dir sagen was das kostet. Du hast ja gar keinen Einfluss drauf in welches Labor die das senden.

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Re: IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Antwort von kanja am 26.06.2018, 9:35 Uhr

Das kenne ich aber z. B. vom Augenarzt so, dass man NACH der Untersuchung eine Rechnung über den Betrag bekommt, wo dann eben draufsteht, was gemacht wurde. Ok, da bekommt man vorher schon gesagt, was es kostet, das stimmt dann auch. Unterschrieben habe ich vorher noch nie was.

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Re: IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Antwort von lilly1211 am 26.06.2018, 9:36 Uhr

Ich auch nicht! Aber wenn der Artikel oben so stimmt müsste man dann ja nicht zahlen.

Ich weiß nicht ob es Patienten gibt die es da wirklich drauf ankommen lassen, ich bin nicht so drauf. Ich zahle was ich in Auftrag gegeben habe.

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Re: IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Antwort von IngeA am 26.06.2018, 9:48 Uhr

Bei mir gerade anders rum: ich habe bei einer IGEL-Leistung IMMER einen schriftlichen Kostenvoranschlag bekommen.

LG Inge

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Re: IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Antwort von Felica am 26.06.2018, 10:05 Uhr

Da ich schon einige IGL-Leistungen genutzt habe weiß ich auch, du musst vorher unterschreiben. Oder wenigstens genau über die Kosten aufgeklärt werden. Sei es beim Augenarzt, sei es beim Frauenarzt, Lungenarzt oder sonstwo.

Nützt trotzdem nicht immer was. Da steht dann Kosten für eine Stunde, die rechnen aber die Sitzung damit ab, selbst wenn die Sitzung nur 5min dauert und keine Stunde.

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in beiden Fällen wusste ich welches Labor die Sachen bearbeitet.

Antwort von Charlie+Lola am 26.06.2018, 10:32 Uhr

Da ich die Kosten schon wusste habe ich dann auch nicht mehr nachgefragt.
Aber falls ich mal nen neuen Arzt brauche weiß ich bescheid.

lg

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Re: IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Antwort von lilke am 26.06.2018, 11:45 Uhr

Mir wird bei der Zahnreiningung immer VOR der eigentlichen Arbeit alles schriftlich vorgelegt. Die Kosten sind ein, zweimal noch runtergegangen weil je nach "Bearbeiterin", der eine nur an einer Ecke rausschauende Weisheitszahn zählt oder nicht aber grundsätzlich unterschreibe ich die Kosten da auch vorher.

Beim Augenarzt unterschreibe ich auch bevor sie irgendwas machen, dass ich zahle.

LG
Lilly

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Re: IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Antwort von Korya am 26.06.2018, 11:54 Uhr

Darf ich mal doof nachfragen was IGEL Leistungen sind ?

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Re: IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Antwort von Shanalou am 26.06.2018, 11:58 Uhr

Privatleistungen, die die Kasse nicht bezahlt. Zum größten Teil ist der Nutzen auch nicht nachgewiesen (deshalb zahlen die Kassen auch nicht).

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Re: IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Antwort von Shanalou am 26.06.2018, 12:01 Uhr

Es muss nicht nur angeboten werden, sondern ein Behandlungsvertrag gemacht werden. Die Preise müssen schriftlich einsichtig sein. Der Behandlungsvertrag kann auch mündlich zustande kommen, ist aber im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung eher problematisch für den Arzt.

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Danke :-)

Antwort von Korya am 26.06.2018, 12:32 Uhr

.

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Re: IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Antwort von Christine70 am 26.06.2018, 12:59 Uhr

Ich war erst bei dieser Ü35-Checkup Untersuchung beim Hausarzt. Dort bekam ich vor der Untersuchung einen Zettel, auf dem stand, was alles IGEL ist und welche Zusatzuntersuchungen ich bezahlen müßte.

Es war zB. in der Ü35 keine Ultraschalluntersuchung inbegriffen, aber da ich eine chronische Erkrankung eines Organes habe, bekam ich einfach einen neuen Termin, an dem dann der US gemacht wird und ich nichts bezahlen muß. Während der Ü35 hätte mich das 50 Euro gekostet.

Ich denke, es kommt auch sehr auf den Arzt an.

Aber wie gesagt, bei meinem bekommt man Infozettel vor den Untersuchungen oder Impfungen. Unterschreiben mußte ich noch nie.

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Re: IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Antwort von Hubbeldubbel am 26.06.2018, 13:48 Uhr

Bei meinen Ärzten kenne ich es gar nicht anders: egal ob Zahnarzt oder Frauenarzt, ich sehe die Kosten schwarz auf weiß vor der Behandlung und unterschreibe

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Re: IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Antwort von jessica74 am 26.06.2018, 14:17 Uhr

Halloo

schaut mal hier:
http://www.patientenportal.bayern.de/aufklaerung_vorbeugung/igel/

unter: Welche Voraussetzungen müssen bei IGeL erfüllt sein?

Allerdings bin ich Arztfachhelferin und weiß, dass die Realität oft anders aussieht.

VG

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Re: IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Antwort von lilly1211 am 26.06.2018, 15:17 Uhr

Ja und was ist wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?

Ist es dann kein IGEL und es gelten nochmal andere Bedingungen für die Abrechnung?

Sorry. Jetzt bin ich völlig verwirrt. Ich dachte bis gerade eben ALLE von gesetzlich versicherten als privatleistung in Auftrag gegebene Leistungen des Arztes seien IGEL?

Ist das nicht so?

Welche Bedingungen herrschen denn dann für den Rest der Leistungen die die Igel Voraussetzungen aus deinem link nicht erfüllen?

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Re: IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Antwort von Felica am 26.06.2018, 20:05 Uhr

Nur teils richtig.
Es gibt auch leistungen die der Arzt als IGL-Leistung abrechnet, die die KK aber sehr wohl bei entsprechender gesundheitlicher Bescheinigung zahlen würde. Wird oft bei Schwangeren mit Kasse gemacht.

Auch Hormonstatus kontrollieren ist so eine Sache. bei begründeten Verdacht auf verfrühte Wechseljahre zahlt die KK die Blutuntersuchungen voll. Trotzdem bieten das einige Ärzte nur als IGL-Leistung an.

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Re: IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Antwort von Felica am 26.06.2018, 20:07 Uhr

Genau. Der Arzt hätte das auch bei einem Termin machen können, aber mit exztra Abrechnung. Ich bekomme den hautcheck immer so, wir haben Hautkrebs in der Familie gehabt und zudem habe ich extrem viele Muttermale und bin hellhäutig und rothaarig. Also zahle ich beim neuen Arzt nicht, beim alten musste ich noch.

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Re: IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Antwort von Felica am 26.06.2018, 20:10 Uhr

ich bin eher baff was für eine Untersuchung das war die derartiog viel kostet. Da würde ich eher bei der KK nachfragen ob die nicht dovch auch als Kassenleistung möglich gewesen wäre mit entsprechender Begründung. Kann ja keien normale Blutuntersuchung mehr gewesen sein, genetisch auch nichts, das darf ein normaler Arzt nicht, und alles in Richtung Krebsverdacht usw geht eh auch über KK. MIt wie gesagt der richtigen begründung bei gegebenen Verdacht.

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Re: IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Antwort von jessica74 am 27.06.2018, 12:40 Uhr

Hallo

Jede Leistung über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht ist m.E. vorher schriftlich zu vereinbaren.
Viele Ärzte sind da ganz groß drin. Ich will nicht alle über einen Kamm scheren, aber dadurch verschafft sich so mancher ein "Privat"Klientel, dass er auf dem Land sonst nicht hat.

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Re: IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Antwort von jessica74 am 27.06.2018, 12:40 Uhr

Hallo

Jede Leistung über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht ist m.E. vorher schriftlich zu vereinbaren.
Viele Ärzte sind da ganz groß drin. Ich will nicht alle über einen Kamm scheren, aber dadurch verschafft sich so mancher ein "Privat"Klientel, dass er auf dem Land sonst nicht hat.

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Re: IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Antwort von lilly1211 am 27.06.2018, 14:50 Uhr

Ok Danke!

Ja dann war das wohl ein formeller Fehler.

Aber wie gesagt eh egal da ich es ja auch zahlen hätte müssen wenn sie sich nicht im Preis geirrt hätte. Ich hätte es unausweichlich eh benötigt. Egal was es kostet.

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