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von Leena  am 01.03.2011, 17:33 Uhr

Hier unterschreib ich !

"Weil er genau so lange unschuldig ist, wie nicht das Gegenteil (Vorsatz) bewiesen ist."

Ich sage ja auch gar nicht, dass er schuldig ist - aber ich sage sehr wohl, dass ich es mir auch beim besten Willen nicht vorstellen kann, wie man seitenweise (und es geht ja nun definitiv nicht nur um ein paar kleinere Zitate) andere Literatur zum Thema abschreiben kann, ohne es zu merken...

Angesichts der doch wirklich sehr erdrückenden Beweislage (finde mal einen Juristen, der Dir erklären kann, wie man versehentlich z.B. 8 Seiten irgendwo abschreiben und in die eigene Arbeit kommentarlos übernehmen kann!) spricht es für mich nicht unbedingt für die eigene Souveränität, in so einer Situation entsprechenden Zweiflern eine Klage wegen übler Nachrede anzudrohen.

Ich sage also nicht, dass Guttenberg absichtlich getäuscht hat - das wäre eine Tatsachenbehauptung, und wenn ich die nicht beweisen kann, wären wir im Bereich der üblen Nachrede.

Aber ich sage, ich kann mir nicht vorstellen, wie man versehentlich in diesem Umfang Plagiate anfertigt - das ist aber keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung, und als solche legitim und eben keine üble Nachrede. :-)

 
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