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von Leena  am 01.03.2011, 13:41 Uhr

das eine hat mit dem anderen nichts zu tun

Auch mal ein Zitat aus Wikipedia:

"Ebenso wird der Beamte kraft Gesetzes entlassen, wenn er rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Straftat zu Freiheitsentzug von (im Regelfall) zwölf Monaten oder mehr verurteilt wird. ... Aus diesem Grunde kommt es vor, dass straffällige Beamte zu zehn oder elf Monaten (statt einem Jahr) Freiheitsentzug verurteilt werden (eine Entfernung aus dem Dienst kann dennoch im Disziplinarverfahren erfolgen), wenn der Verlust der Beamteneigenschaft als Folge der Strafe unangemessen erscheint (nach der Rechtsprechung des BGH sind Folgen der Verhängung einer Strafe bei allen Straftätern zu berücksichtigen)."

Wenn ich als Beamte also mit Absicht über eine rote Ampel fahre und dabei jemanden überfahre, verliere ich auch meinen Job, obwohl die Tatsache, dass ich ein miserabler, gemeingefährlicher Autofahrer bin, nichts damit zu tun hat, dass ich ein guter Finanzbeamter bin.

Auch hier - das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, aber trotzdem bin ich - im Fall der Fälle - meinen Job los.

Kriege ich jetzt eine Runde Mitleid? :-)


P.S.: Mich freut der Rücktritt! Auch wenn ich die Begründung, die ich im Videotext gelesen habe, unter aller Kanone finde für einen Bundesverteidigungsminister - er wollte ja von Anfang an zurück treten, wollte aber erst würdig die im Kriegseinsatz gefallenen 3 Soldaten bestatten. Äh - deswegen hat er ja auch zu Anfang die Vorwürfe gegen ihn als üble Verleumdung und völligen Unsinn bezeichnet, leuchtet doch ein! *grrr*

 
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