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Geschrieben von shinead am 01.03.2011, 13:54 Uhr

Falsch!

Du verlierst nicht Deinen Job, sondern nur den Beamtenstatus. Wenn Du also gut im Job warst, wird man dich im normalen Angestelltenverhältnis behalten können. Trotz einer Verurteilung.
Man verliert eben dann "nur" die Boni des Beamtentums, also z.b. die Pensionsansprüche.

 
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