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Geschrieben von Ebba am 15.11.2009, 22:45 Uhr

Hautkrebsvorsorge ab 35

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Ab dem 1. Juli 2008 gehört ein Hautkrebs-Screening zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dann können Versicherte ab dem 35 Lebensjahr alle zwei Jahre auf Kosten der Krankenkassen die Ganzkörperuntersuchung durchführen lassen. Dabei werden am gesamten Körper die Muttermale auf Veränderungen hin untersucht. Außerdem klärt der untersuchende Arzt den Patienten über den Stellenwert von Krebs-Früherkennungsuntersuchungen anderer Organe auf. Für die Untersuchung wird entweder direkt ein Hautarzt (Dermatologe) aufgesucht oder der Patient lässt sich von seinem Hausarzt an einen Dermatologen überweisen. In Deutschland befinden sich derzeit mindestens 870 000 Hautkrebs-Patienten in medizinischer Behandlung.
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aus: http://www.helpster.de/news/id-2048.html

Am Besten rufst Du morgen früh noch mal bei Deiner KK an und erkundigst Dich genau u. wenn man Dir von dort das obige bestätigt, dann würde ich im Zweifelsfalle die behandelnde Ärztin bitten auch noch mal wg der Kostenübernahme dort anzurufen (falls sie dir partout nicht glauben will).

Liebe Grüße
Ebba

 
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