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Geschrieben von Tonic2108 am 19.03.2023, 19:39 Uhr

Haus als Flüchtlingsunterkunft vermieten

Ich würde es nur machen wenn mir an dem Objekt/Nachbarschaft nichts liegt,
der Kreis schriftlich garantiert, dass sowohl alle Nebenkosten, alle laufenden Kosten (Schäden, Reparaturen) und nach Auszug die Herstellung des Zustandes am 1. Tag der Vermietung bezahlt werden. Dieses Schriftstück würde ich anwaltlich auf Rechtssicherheit prüfen lassen.

 
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