Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Feuerschweifin am 29.08.2020, 19:55 Uhr

Gebührenbescheid

Rechtlich stimmt das nicht. Wenn ein Auto falsch geparkt ist, gilt IMMER die Halterhaftung, völlig unabhängig davon, wer das Auto hingestellt hat. Deswegen ist es seltsam, dass jemand anders als der Halter einen Bescheid bekommt.

Im fließenden Verkehr wiederum haftet der Fahrer.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.