Geschrieben von Feuerschweifin am 29.08.2020, 19:55 Uhr |
Gebührenbescheid
Rechtlich stimmt das nicht. Wenn ein Auto falsch geparkt ist, gilt IMMER die Halterhaftung, völlig unabhängig davon, wer das Auto hingestellt hat. Deswegen ist es seltsam, dass jemand anders als der Halter einen Bescheid bekommt.
Im fließenden Verkehr wiederum haftet der Fahrer.
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- Gebührenbescheid - Nesaja 28.08.20, 14:12
- Re: Gebührenbescheid - Felica 28.08.20, 14:37
- Re: Gebührenbescheid - Berlin! 28.08.20, 14:53
- Re: Gebührenbescheid - Nesaja 28.08.20, 16:35
- Re: Gebührenbescheid - Berlin! 28.08.20, 17:24
- Re: Gebührenbescheid - Nesaja 28.08.20, 16:35
- Re: Gebührenbescheid - Sonnenkäferchen 29.08.20, 7:07
- Re: Gebührenbescheid - Feuerschweifin 29.08.20, 19:55
- Re: Gebührenbescheid - Sonnenkäferchen 29.08.20, 22:06
- Re: Gebührenbescheid - Feuerschweifin 29.08.20, 19:55
- Re: Gebührenbescheid - Brummelmama 30.08.20, 8:32
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