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Geschrieben von Nesaja am 28.08.2020, 14:12 Uhr

Gebührenbescheid

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Wir haben vor einiger Zeit in Düsseldorf auf einem zeitlich begrenzten Behindertenparkplatz geparkt und natürlich vergessen um zu parken. Soweit so gut, Auto abgeschleppt, Abschlepp-Gebühren bezahlt, Ordnungswidrigkeit bezahlt. Jetzt kommt ein Gebührenbescheid, der doppelt so hoch ist wie die Ordnungswidrigkeit. Mir wurde mein Auto mal vor 15 Jahren abgeschleppt und da kam keine zusätzliche Gebühr.
Zudem wurde der Gebührenbescheid auch noch auf mich ausgestellt, weil ich damals den Abschleppdienst bezahlt habe. Das Auto ist aber nicht auf mich zugelassen und die Ordnungswidrigkeit ging an den Fahrzeughalter.
Sollte ich das jetzt zurück schicken und schreiben das ist nicht mein Auto oder kann es sein dass die Gebühren dann erhöht werden?
Ich bin zwar einsichtig, und gebe zu wir haben einen Fehler gemacht. Dennoch finde ich den Gebührenbescheid echt heftig und verstehe auch nicht, welcher Mensch den dann an die Person schickt, die lediglich das Auto ausgelöst hat.
Sorry, aber das ist mal wieder Deutschland wie es leibt und lebt!

 
8 Antworten:

Re: Gebührenbescheid

Antwort von Felica am 28.08.2020, 14:37 Uhr

Frage doch einfach nach. Eigentlich geht es immer an den Halter, evtl kam es da jetzt zu einem Fehler im System.

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Re: Gebührenbescheid

Antwort von Berlin! am 28.08.2020, 14:53 Uhr

Verstehe ich das richtig, es gab einen Bußgeldbescheid für die Omi und jetzt nochmal einen Gebührenbescheid?
Wofür sollt ihr denn jetzt zahlen? Das muss ja drauf stehen.

Grundsätzlich ist es so, das Bearbeitungsgebühren auch unabhängig von dem Bussgeld anfallen.

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Re: Gebührenbescheid

Antwort von Nesaja am 28.08.2020, 16:35 Uhr


Also es gab ein Bußgeldbescheid für das falsche Parken, halt parken wieder rechtlich auf einem Behindertenparkplatz. Und jetzt kam noch ein Gebührenbescheid über 73€. Was weiß ich wofür, Verwaltungskosten halt.
Wie ist da zu einer Verwechslung kommen kann, ist mir auch nicht ersichtlich, ich habe lediglich das Auto ausgelöst beim Abschleppdienst.

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Re: Gebührenbescheid

Antwort von Berlin! am 28.08.2020, 17:24 Uhr

Das ist aber die entscheidende Frage,: wofür soll was gezahlt werden?

Es gibt bei so einer Sache bis zu 3 Posten:
Abschleppkosten
Bußgeld/Verwarngeld für die Owi
Kosten des Verfahrens

Auf jedem Bescheid, der zur Zahlung auffordert steht auch die Rechtsgrundlage.
Ich vermute, es handelt sich hier um den Gebührenbescheid für die Verfahrenskosten. Due müsst ihr eben auch zahlen.

Ob Du nun die richtige Verpflichtete bist, kann man, nachdem Du ja auch bezahlt hast, durchaus diskutieren. Ich glaube jedenfalls nicht, dass man aus dieser Tatsache Honig saugen kann.

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Re: Gebührenbescheid

Antwort von Sonnenkäferchen am 29.08.2020, 7:07 Uhr

Du hast den Fehler begangen mit einem Auto, dessen Halterin du nicht bist. Hab ich das richtig verstanden?

Wenn ich mit einem fremden Auto zu schnell fahre und geblitzt werde, dann muss ich ja auch zahlen.
Sollte nicht direkt kassiert werden, bekommt der Halter die Post. Wenn der eindeutig nicht am Steuer sitzt, gibt es in der Regel mehrere Möglichkeiten. Halter zahlt und Verfahren wird eingestellt. Halter zahlt nicht und gibt Fahrer an, Bescheid geht an den.
Wenn der Fahrer nicht angegeben wird, wird das Führen eines Fahrtenbuches in Aussicht gestellt.

Kenne ich so, weil ich schon mal mit dem Auto meines Mannes geblitzt worden bin.

Wenn ich einen Fehler mache, stehe ich auch dafür grade.

Solltest du das Auto nur ausgelöst haben ohne den Fehler begangen zu haben, dann würde ich den Bescheid dem Fahrzeughalter weiterleiten und die Behörde entsprechend informieren.

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Re: Gebührenbescheid

Antwort von Feuerschweifin am 29.08.2020, 19:55 Uhr

Rechtlich stimmt das nicht. Wenn ein Auto falsch geparkt ist, gilt IMMER die Halterhaftung, völlig unabhängig davon, wer das Auto hingestellt hat. Deswegen ist es seltsam, dass jemand anders als der Halter einen Bescheid bekommt.

Im fließenden Verkehr wiederum haftet der Fahrer.

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Re: Gebührenbescheid

Antwort von Sonnenkäferchen am 29.08.2020, 22:06 Uhr

Ah guck, das wusste ich nicht. Wie gesagt, ich kenne das nur aus der Situation mit dem Blitzer im anderen Auto.
Danke für die Aufklärung.

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Re: Gebührenbescheid

Antwort von Brummelmama am 30.08.2020, 8:32 Uhr

Ich würde nachfragen bzw den Zahlungsbeleg zusenden.

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