Geschrieben von Goldbear am 14.03.2012, 16:58 Uhr |
Frage an die Finanzexperten
Hallo Reni,
Insolvenzgeld wird, soweit ich weiß, von der Bundesagentur für Arbeit in Höhe des Nettoverdienstes gezahlt. Von der BA bekommt man dann eine Bescheinigung für die Einkommensteuererklärung. Dort ist der Betrag lt. Bescheinigung in der Anlage N einzutragen und wird als Progressionseinkünfte behandelt, so wie ALG I auch.
VG
Goldbear
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Frage an die Finanzexperten - Reni+Lena 14.03.12, 15:49
- Re: Frage an die Finanzexperten - Goldbear 14.03.12, 16:58
- ich glaube ich habs kapiert... - Reni+Lena 14.03.12, 17:22
- Re: Frage an die Finanzexperten - Nikas 14.03.12, 19:43
- Nikas - Reni+Lena 14.03.12, 19:55
Die letzten 10 Beiträge
Kommt Ihr bei web.de rein?
"von meinem iphone gesendet"... Blöde Frage dazu
Playstation und Computerspiele: wie macht ihr das, wenn Freunde da sind?
Fertighaus?!
Excel Profis vor bitte:-))
@ Vallie
Busunglück in der schweiz :(
Herpes
Kann man Einzelteile von Playmobil nachbestellen?
Reiserücktritt bei Kur möglich?
"von meinem iphone gesendet"... Blöde Frage dazu
Playstation und Computerspiele: wie macht ihr das, wenn Freunde da sind?
Fertighaus?!
Excel Profis vor bitte:-))
@ Vallie
Busunglück in der schweiz :(
Herpes
Kann man Einzelteile von Playmobil nachbestellen?
Reiserücktritt bei Kur möglich?