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Geschrieben von Goldbear am 14.03.2012, 16:58 Uhr

Frage an die Finanzexperten

Hallo Reni,
Insolvenzgeld wird, soweit ich weiß, von der Bundesagentur für Arbeit in Höhe des Nettoverdienstes gezahlt. Von der BA bekommt man dann eine Bescheinigung für die Einkommensteuererklärung. Dort ist der Betrag lt. Bescheinigung in der Anlage N einzutragen und wird als Progressionseinkünfte behandelt, so wie ALG I auch.
VG
Goldbear

 
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