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Geschrieben von Reni+Lena am 14.03.2012, 15:49 Uhr

Frage an die Finanzexperten

Ist es richtig, dass das sog. Insolvenzgeld UNVERSTEUERT an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, der es aber dann im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs NACHTRÄGLICH versteuern muss???

Danke und LG Reni

 
4 Antworten:

Re: Frage an die Finanzexperten

Antwort von Goldbear am 14.03.2012, 16:58 Uhr

Hallo Reni,
Insolvenzgeld wird, soweit ich weiß, von der Bundesagentur für Arbeit in Höhe des Nettoverdienstes gezahlt. Von der BA bekommt man dann eine Bescheinigung für die Einkommensteuererklärung. Dort ist der Betrag lt. Bescheinigung in der Anlage N einzutragen und wird als Progressionseinkünfte behandelt, so wie ALG I auch.
VG
Goldbear

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ich glaube ich habs kapiert...

Antwort von Reni+Lena am 14.03.2012, 17:22 Uhr

vielen Dank...ich habs kapiert was Progressionsvorbehalt ist:)

Lg reni

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Re: Frage an die Finanzexperten

Antwort von Nikas am 14.03.2012, 19:43 Uhr

kriegst du bar auf die Kra.....musst Du nicht versteuern.

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Nikas

Antwort von Reni+Lena am 14.03.2012, 19:55 Uhr

naja...so einfach ist es nicht...
durch diesen Progressionsvorbehalt wird am Jahresende ungefähr genauso viel abgezogen als wenn man es gleich versteuern müsste...

Lg reni

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