Geschrieben von Reni+Lena am 14.03.2012, 15:49 Uhr |
Frage an die Finanzexperten
Ist es richtig, dass das sog. Insolvenzgeld UNVERSTEUERT an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, der es aber dann im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs NACHTRÄGLICH versteuern muss???
Danke und LG Reni
Re: Frage an die Finanzexperten
Antwort von Goldbear am 14.03.2012, 16:58 Uhr
Hallo Reni,
Insolvenzgeld wird, soweit ich weiß, von der Bundesagentur für Arbeit in Höhe des Nettoverdienstes gezahlt. Von der BA bekommt man dann eine Bescheinigung für die Einkommensteuererklärung. Dort ist der Betrag lt. Bescheinigung in der Anlage N einzutragen und wird als Progressionseinkünfte behandelt, so wie ALG I auch.
VG
Goldbear
ich glaube ich habs kapiert...
Antwort von Reni+Lena am 14.03.2012, 17:22 Uhr
vielen Dank...ich habs kapiert was Progressionsvorbehalt ist:)
Lg reni
Re: Frage an die Finanzexperten
Antwort von Nikas am 14.03.2012, 19:43 Uhr
kriegst du bar auf die Kra.....musst Du nicht versteuern.
Nikas
Antwort von Reni+Lena am 14.03.2012, 19:55 Uhr
naja...so einfach ist es nicht...
durch diesen Progressionsvorbehalt wird am Jahresende ungefähr genauso viel abgezogen als wenn man es gleich versteuern müsste...
Lg reni
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