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Geschrieben von Murmeltiermama am 05.11.2016, 15:09 Uhr

Falsch

Wenn sie Einzelkind ist und die Mutter nicht verheiratet, dann erbt sie grundsätzlich nach gesetzlicher Erbfolge alles, wird also Alleinerbin. Gibt es das Testament, das sie enterbt, dann stünde ihr ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte zu. In Deinem Beispiel dann 60.000 Euro.

Dein Beispiel würde nur stimmen, wenn sie noch zwei Geschwister hätte. Würden die auch enterbt, hätte jeder für sich einen Pflichtteilsanspruch gegen die alleinerbenden Töchter in Höhe von je 20.000 Euro.

 
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