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Geschrieben von dieElle am 20.10.2011, 17:28 Uhr

Erbfrage..

Wenn es ein gemeinsames Konto ist/war, gehören 50% ohnehin der Witwe. Die restlichen 50% sind dann das Erbe des Verstorbenen, das hälftig unter den Erben aufgeteilt wird. Also erbt die Tochter insg. 25% des Kontovermögens.

 
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