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Geschrieben von sce am 20.10.2011, 16:22 Uhr

Erbfrage..

Hallo,
wenn Mann und Frau verheiratet sind und ein gemeinsames Konto mit Geld haben, der Mann stirbt und die Frau und das (volljährige) Kind erben gemeinsam (gesetzliche Erbfolge). Gehört dann die eine Hälfte des "Kontoinhalts" der Mutter und die andere Hälfte (nämlich die des Mannes) ist Erbmasse? Oder ist automatisch das Geld des Mannes dann das Geld der Frau und das Kind (aber auch das Finanzamt) erbt nichts?
Puh, ich hoffe, ich hab mich halbwegs ausdrücken können. Hat jemand von euch da Ahnung?
Ganz vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Eva

 
10 Antworten:

Re: Erbfrage..

Antwort von bobfahrer am 20.10.2011, 16:27 Uhr

Also ich denke erst erbt die Frau, wenn sie stirbt das Kind?!

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Re: Erbfrage..

Antwort von Morla72 am 20.10.2011, 16:47 Uhr

Man möge mich korrigieren, aber normalerweise erbt das Kind. Es gibt aber das "Berliner Testament", wo ein Ehepartner den anderen als Alleinerben einsetzen kann, so dass erstmal der Ehepartner erbt, der übrig bleibt. Erst wenn der verstirbt, erbt dann das Kind.

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Re: Erbfrage..

Antwort von bobfahrer am 20.10.2011, 16:49 Uhr

Also das Kind erbt zB ein Haus in dem die Mutter noch wohnt und kann diese dann auf die Strasse setzen? Ich denke erst wenn beide tot sind erbt das Kind offieziell...???

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Re: Erbfrage..

Antwort von Morla72 am 20.10.2011, 16:56 Uhr

Nein, das Kind erbt natürlich nicht das ganze Haus, wenn das Haus beiden Elternteilen gehört.
Aber dass das Kind erst erbt, wenn BEIDE tot sind, ist tatsächlich nur bei dem sog. Berliner Testament der Fall.

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Re: Erbfrage..

Antwort von Einstein-Mama am 20.10.2011, 16:57 Uhr

ich gehe davon aus, die volljährige tochter ist nicht die tochter der ehefrau.
wenn beiden das konto gehört, würde wohl die tochter die hälfte von der hälfte zustehen (denk ich mal).
alle konten auf den namen des verstorbenen werden zum todestag zunächst "eingefroren" ehe das alles durchgewurschtelt ist.

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Re: Erbfrage.. hier wird's erklärt:

Antwort von Morla72 am 20.10.2011, 16:58 Uhr

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

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Re: Erbfrage..

Antwort von germanit1 am 20.10.2011, 17:24 Uhr

Ich wuerde mal direkt bei der Bank nachfragen.
Meiner Meinung nach gehoert die Haelfte des Geldes der Frau. Die andere Haelfte wird zwischen der Frau und der Tochter aufgeteilt.

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Re: Erbfrage..

Antwort von dieElle am 20.10.2011, 17:28 Uhr

Wenn es ein gemeinsames Konto ist/war, gehören 50% ohnehin der Witwe. Die restlichen 50% sind dann das Erbe des Verstorbenen, das hälftig unter den Erben aufgeteilt wird. Also erbt die Tochter insg. 25% des Kontovermögens.

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Re: Erbfrage..

Antwort von sce am 20.10.2011, 17:32 Uhr

Hallo!
Ganz vielen Dank! Ja, so hab ich es mir auch schon zusammengebastelt, dass beim gemeinsamen Konto die Hälfte der Witwe gehört und gar nicht zum erben da ist. Und die andere Hälfte wird aufgeteilt, Mutter und Tochter je zur Hälfte. Aber es könnte ja auch sein, dass beim gemeinsamen Konto nach dem Tod des einen automatisch alles dem anderen gehört - auch ohne Testament.
Wie ist das denn bei euch - habt ihr ein Testament, wo eure Kinder irgendwie drin erwähnt werden? Irgendwie dachte ich immer, dass die gesetzliche Erbfolge das eigentlich schon ganz gerecht regelt, dass weder Partner noch Kinder "zu kurz" kommen...
Nochmal ganz vielen Dank und viele Grüße, Eva

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Re: Erbfrage..

Antwort von Angelo am 21.10.2011, 10:55 Uhr

Bei uns wurde es ganz klar im ehevertrag mit testament festgelegt. Wenn ein Eltern teil stirbt wird das geld von einem vormund verwaltet bis die kinder volljährig sind bei uns erben die kinder 100 % da wir eine gütertrennung haben lg

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