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Geschrieben von Misty am 18.01.2012, 6:14 Uhr

Einzelfallhilfe von 0 bis 21 Jahren oder nur für Jugendliche?

Hallo,

meine Tochter ist geistig behindert und hatte in der Gesamten Kindergartenzeit eine Integrationskraft, weil der Kindergarten (als I-Kiga) sich nicht in der Lage sah, die erforderliche Betreuung zu gewährleisten. Das lief über das Jugendamt. Jetzt auf der Schule braucht sie keine mehr, aber einige Schüle, insbesondere die Mehrfach Schwerstbehinderten im rolli z.B. haben auch Integrationskräfte, die sich um alle belange kümmern. Hier ist allerdings der Alltag durch Wickeln, Nahrungsaufnahme, Beweglichkeit betroffen.
Aber es gitb keine Altersbeschränkung!

 
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