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Geschrieben von Tanny_2502 am 18.01.2012, 0:05 Uhr

Einzelfallhilfe von 0 bis 21 Jahren oder nur für Jugendliche?

Hi,

das läuft über die Eingliederungshilfe. Diese muss bei eurem zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Hier mal eine Erklärung :


Eingliederungshilfe

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen eigenständigen Anspruch auf Eingliederungshilfe, d. h. unabhängig vom Erziehungshilfebedarf ihrer Eltern. Die Eingliederungshilfe wird in verschiedenen Formen geleistet: Hilfe in ambulanter Form - zumeist psychotherapeutische Leistungen -, Hilfe in teilstationärer Form in Tageseinrichtungen oder in geeigneten Pflegefamilien, stationäre Hilfe in Einrichtungen über Tag und Nacht oder bei Pflegepersonen.
Im Einzelfall können u. a. Hilfen zu einer angemessenen Schul- oder Berufsausbildung oder auch Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes hinzukommen. Eingliederungshilfen sollen nach Möglichkeit im normalen Alltag der Betreuung, Förderung und Erziehung stattfinden und und nahe an der Lebenswelt orientiert sein. Die gemeinsame Betreuung behinderter und nichtbehinderter Kinder hat deshalb vor allem in Einrichtungen Vorrang.
Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Jugendamt, das mit den Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanung klärt, welche Hilfe im Einzelfall erforderlich ist.

 
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